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Steuervergünstigung

1.   i. w. S. alle steuerrechtlichen Vorschriften, welche eine Abweichung von der Regelbesteuerung erlauben und infolgedessen die Steuerschuld verringern. Sie kann in folgenden Formen auftreten (vgl. Abb.). Steuervergünstigung Persönliche oder sachliche Steuerbefreiung (z.B. §§3-3b EStG, § 5 KStG, § 3 VStG) Tarifbezogene Steuersatz- oder Steuerschuldermässigung (z.B. §34 i.V.m. §§14, 16-18 EStG, §§ 34c-35 EStG, § 23 KStG) Bewertungsfreiheit (z. B. §§ 6 II, 7 b-k EStG, §§ 80, 81, 82f EStDV) Reguläre Abzüge nach dem Nettoprinzip in Form von Betriebsausgaben und Werbungskosten sowie, mit Einschränkungen, Sonderausgaben werden nicht als Steuervergünstigungen bezeichnet. Steuervergünstigungen sind nicht durchgängig "vorteilhaft" (vgl. z. B. Wegfall bei Ertragsrückgang). Sog. Steuererleichterungen bei Buchführungspflicht wirken sich nicht unmittelbar auf die steuerlichen Bemessungsgrundlagen aus, wohl aber mittelbar über die Minderung von betrieblichen Steuerverwaltungskosten. 2.   i. e. S. als eine Form der Subvention eine partielle Begünstigung zum Zwecke vorgegebener staatlicher bzw. gesamtwirtschaftlicher Ziele Subventionspolitik. Generell können Steuervergünstigungen im Steuerfestsetzungsverfahren in Form der Steuerbefreiung, der Steuersatzermässigung, der Steuerschuldermässigung, der Sonderabschreibung oder der steuerstundenden bzw. steuerfreien Rücklage gewährt werden. Beim Steuererhebungsverfahren sind ergänzend dazu Steuerverzichte (Erlass, Niederschlagung) und Steuerkredite (Stundung, Aussetzung, Zahlungsaufschub) mit begünstigender Wirkung verbunden. Zu klären bleibt im Einzelfall, auf welchen Gründen Steuervergünstigungen beruhen und welche Ziele mit ihnen verfolgt werden. Erst eine solche Differenzierung lässt eine Bewertung dahingehend zu, ob es sich um eine aus steuersystematischen bzw. verwaltungstechnischen Gegebenheiten notwendige Verfahrensweise zugunsten einer grossen Zahl von Steu- erpflichtigen oder um eine steuerpolitische Ausnahmeregelung zugunsten einer ausgewählten Gruppe von Steuerpflichtigen handelt. Die Steuervergünstigungen des Bundes und der Länder für verschiedene Wirtschaftszweige sind im -+ Subventionsbericht zusammengestellt.            Literatur: Dickertmann, D./Diller, K. D., Finanzhilfen und Steuervergünstigungen — ein subventionspolitischer Instrumentenvergleich, in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik — Wirtschaftspolitische Chronik, 35. Jg. (1986), S. 273 ff.

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