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Und-Konto

Gemeinschaftskonto, bei dem die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich verfügen können, z.B. das Konto für eine Erbengemeinschaft.

Das Und-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, also ein Konto, über das zwei oder mehr Personen verfügen können. In der Regel richten zwei Personen ein solches Konto ein. Die Besonderheiten des Und-Kontos bestehen darin, dass zum Beispiel für jede Abhebung die Unterschrift beider Partner erforderlich ist. Das schafft erheblich mehr Sicherheit für den Fall einer Trennung als ein Oder-Konto.

Gemeinschaftskonto.

Gemeinschaftskonto, über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können.
Siehe auch: Gemeinschaftskonto, Oder-Konto

Vorhergehender Fachbegriff: UNCTAD/ICC-Rules of Multimodal Transport Documents | Nächster Fachbegriff: Undated Floating Rate Note



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