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Unvermeidbare Kosten

(auch beschäftigungsunabhängige Kosten); der Teil der Kosten, der auch bei vorübergehender Stillegung des Betriebes nicht vermieden werden kann, da er langfristig nicht abbaubar ist (vgl. fixe Kosten). Bei Anwendung der Teilkostenrechnung kann auf die Deckung der unvermeidbaren Kosten durch den Preis kurzfristig verzichtet werden (kurzfristige Preisuntergrenze). Voraussetzung ist eine Kostenauflösung in unvermeidbare und ’ vermeidbare (beschäftigungsunabhängige) Kosten, die in vielen Fällen auf praktische Schwierigkeiten stößt.

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