Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Verprobung

Unter Verprobung wird die Überprüfung der Richtigkeit von Buchführungsergebnissen mit Hilfe von Rechen oder Denkschemata verstanden, wobei i. d. R. Angaben der Buchführung und der wirtschaftliche Ablauf der Geschäftsvorfälle Berücksichtigung finden. Die Verprobung wird hauptsächlich von der steuerlichen Außenprüfung als Hilfsmittel verwendet.
Da die steuerliche Außenprüfung sich im Normalfall nur auf Stichprobenergebnisse stützen kann, ist eine Ergänzung notwendig, die es erlaubt, über die Wahrscheinlichkeit der materiellen Richtigkeit von Buchführungsergebnissen Aussagen zu machen. Wegen des unsicheren Datenmaterials müssen allerdings Toleranzgrenzen zugestanden werden. Die Ergebnisse der Verprobung können von der Finanzbehörde zum Nachweis der Schätzungsbefugnis oder zur Schätzung selbst verwendet werden.

Vorhergehender Fachbegriff: Verpflichtungsgeschäft | Nächster Fachbegriff: Verprobungsmethoden



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Rohstoffreserve | Ablaufplanung | Valenzmodell

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon