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Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz

(WoBauErlG) Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz Das Gesetz zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht sowie zur   Änderung mietrechtlicher Vorschriften (Wohnungsbau-Erleichterungsgesetz - WoBauEr1G vom 17. 5. 1990) ist ein zeitlich befristetes Massnahmengesetz zum —Baugesetzbuch (BauGB), in dem baurechtliche Erleichterungen geschaffen und die Änderung mietrechtlicher Vorschriften für die Wohnraumversorgung angestrebt werden. Das Gesetz ist in seiner Gültigkeit bis zum 31. 5. 1995, also für einen Zeitraum von fünf Jahren, befristet. Diese Art Massnahmengesetz ist für den Gesetzgeber Neuland. Im Baurecht hat es bisher eine vergleichbare Regelung nicht gegeben; es ist das erste Mal, dass zwei unterschiedliche Verfahren nebeneinander stehen. Das WoBauErlG entstand aufgrund der Notwendigkeit der Vereinfachung der Aufstellung von Bauleitplänen und der Abkürzung unterschiedlicher Planungsfristen zum Abbau eines dringenden Wohnbedarfs der Bevölkerung und zur Beschleunigung rechtlicher Planungsund Entscheidungsprozesse. Das WoBauEr1G stellt eine Wiederaufnahme der städtebaulichen Entwicklungsmassnahmen, welche im ehemaligen Städtebauförderungsgesetz geregelt waren, dar. Es ist jedoch kleinräumiger angelegt und soll zur Beschleunigung grösserer Wohnungsbauvorhaben dienen und die Bodenordnung erleichtern. Während die städtebaulichen Entwicklungsmassnahmen der Vergangenheit auf den Bau von Trabantenstädten und der grossflächigen Entwicklung ganzer neuer Stadtteile angelegt waren, sollen die neuen Entwicklungsmassnahmen des WoBauEr1G ein mittelfristiges Instrument zur Entwicklung von Ortsteilen oder mehreren Teilen eines Gemeindegebietes sein.     Literatur: Cholewa, W./David, J.I.Dyong, H./von der Heide, H.-J., Baugesetzbuch (BauGB), 3. Aufl., München 1990.

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