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Zufallsaufwand

Aufwendungen, die der Tatsache nach grundsätzlich feststehen, deren Auftreten jedoch der Zeit und der Höhe nach unregelmäßig, plötzlich, stoßartig und zufällig erfolgt. Mit dem Zufallsaufwand sind spezifische Einzelrisiken erfaßt (z.B. Explosionen, Debitorenausfälle, Maschinenbruch), die sich in Industriebetrieben vor allem auf die Fertigung und den Vertrieb erstrecken. Er ist daher schwer abgrenzbar von den außergewöhnlichen Aufwendungen. Zufallsaufwendungen werden in der Kostenrechnung kontinuierlich mit Durchschnittssätzen verrechnet, was bei Nichteintreten des Schadenfalles zu zeitraumfremden Kosten führt.

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