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Zweckleistung

diejenigen Leistungen eines Unternehmens, die sich unmittelbar aus dem Zweck des Betriebes ergeben (Produktion von Sachgütern und/ oder Dienstleistungen) und deren Erstellung eine Forderung der Unternehmensleistung an den Betrieb darstellt (siehe Zweckleistungsprogramm). Für das Bestehen eines Unternehmens ist darüber hinaus die Erstellung von Leistungen notwendig, die außerhalb des eigentlichen Betriebszweckes liegen, insbesondere soziale Leistungen (Kantinenbetrieb, Betrieb von Erholungsheimen) und gesellschaftliche Betätigungen (Unterstützung von Stiftungen).

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