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absolute Kaufkraftparität

Kaufkraftparität be­zeichnet den intervalutarischen Kurs, bei dem die Kaufkraft in zwei verschiedenen Ländern gleich ist. Dabei spricht man bei Bezug der Kauf­kraft von Fremdwährungen auf die eigene Lan­deswährung zum gegenwärtigen Zeitpunkt von absoluter Kaufkraftparität, beim Bezug auf die im Zeitverlauf eintretenden Veränderungen von re­lativer Kaufkraftparität.
Das Problem der Vergleichbarkeit unterschiedli­cher Währungen in bezug auf ihre Kaufkraft, für die der Wechselkurs natürlich kein geeigneter Indikator ist, stellt sich vor allem bei internatio­nalen Kaufkraftvergleichen.

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