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Anbietergemeinschaft

projektbezogener Zusammenschluß mehre­rer rechtlich selbständiger Anbieter zur ge­meinsamen Projektabwicklung. Anbieterge­meinschaften spielen v.a. im Anlagen­geschäft eine zentrale Rolle, da ein Anbieter häufig gar nichrin der Lage ist, ein Projekt al­leine abzuwickeln, da er z.B. nicht über das notwendige technologische Know-how aus den verschiedenen benötigten Fachberei­chen verfügt. Aufgrund der Notwendigkeit zur Koali­tionsbildung sind die einzelnen Anbieter da­durch bei der Erstellung ihres Angebotes nicht mehr völlig frei. Die Konditionen eines Angebotes sind mit den jeweiligen Partnern abzustimmen. Darin liegt ein erhebliches Konfliktpotential begründet, so dass die Part­nerwahl und die vertragliche Zusammenar­beit der Partner bei der Angebotserstellung zu einem wichtigen Marketing-Instrument werden, da je nach relativer Machtposition in der Anbietergemeinschaft mehr oder weni­ger eigene Marketing-Vorstellungen durch­setzbar werden. Für die gemeinsame Abwicklung eines Anla­genprojektes stehen im wesentlichen drei Kooperationsmodelle zur Verfügung: Generalunternehmerschaft, offenes oder stilles Konsortium.     

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