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Konditionen

beschreiben die Bedingungen, zu denen eine Anleihe emittiert wird oder ein Kredit erhältlich ist. Hierzu gehören: Nominalzins, Laufdauer, Emissionskurs, Tilgungskurs, Tilgungsart, Freijahre.

(engl. conditions, terms, terms of payment) Konditionen sind Geschäftsbedingungen oder im juristischen Sinne Vertragsklauseln. Geschäftsbedingungen allgemeinen Inhalts und vielfältig anwendbar für jeweils eine bestimmte Art von Geschäftsabschlüssen eines Betriebes oder einer Branche heißen häufig auch Lieferungs und Zahlungsbedingungen oder ganz allgemein dann auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen können auch ganz individuell ausgehandelt werden. Geschäftsbedingungen werden schriftlich oder mündlich vereinbart: Sie können in den Verträgen stehen oder auf Vordrucken beziehungsweise auf Formularverträgen formuliert sein. Die Massenfabrikation, die Homogenisierung der Verkaufsverhandlungen und die damit verbundene Standardisierung der Konditionen hat zur Entwicklung der allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt, die juristisch ausgefeilt sind, bisweilen jedoch die Interessen des Verkäufers mehr im Auge haben als die des Käufers. Es gibt dabei branchenmäßige Unterschiede.

sind Bedingungen, zu denen ein Geschäft abgewickelt wird. Siehe auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen.

Von Banken für ihre Bank- und Finanzdienstleistungen berechneten bzw. gewährten Zinsen, Provisionen, Gebühren, Spesen u. Ä. I. w. S. auch Laufzeiten, geforderte Sicherheiten, sonstige Verpflichtungen (z. B. Protective-Covenants), Tilgungsmodalitäten usw.

Geschäftsbedingungen, z. B. für Kreditgewährung und bei der Emission von Wertpapieren.

Bedingungen, zu denen ein Wertpapier ausgegeben wird. Hierzu gehören z. B. Zinssatz, Laufzeit, Tilgung, Ausgabekurs.
Siehe auch: Anleihebedingungen

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