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Tilgung

Rückzahlung (Amortisation) insbesondere von Anleihen und Hypothekarkrediten nach einem bei der Emission festgelegten Tilgungsplan.

Tilgung ist die Rückzahlung einer langfristigen Schuld in Form von Teilbeträgen, die nach verschiedenen Gesichtspunkten berechnet werden können ( Annuität). Die Höhe und die Fälligkeit der Tilgungsraten werden in einem Tilgungsplan festgehalten.

(engl. amortization, extinction) Tilgung bezeichnet die Rückzahlung von Schulden in Form von Teilbeträgen, die unterschiedlich berechnet werden können. Man unterscheidet folgende Grundformen: 1. Bei der endfälligen Tilgung wird die Schuld in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Während der Laufzeit erfolgen nur Zinszahlungen (Zinsen). 2. Bei der Ratentilgung wird die Schuld in gleich hohen regelmäßigen Teilbeträgen während der Laufzeit zurückbezahlt. Mit der letzten Rate am Ende der Laufzeit ist die Schuld insgesamt getilgt. Die Zinszahlungen werden der jeweiligen Restschuld angepasst. Damit ergibt sich ein insgesamt fallender Zahlungsverlauf. 3. Ein Annuitätendarlehen (Darlehen) ist eine Schuld, bei der die Summe aus Zins und Tilgungszahlungen (Annuität) in den einzelnen Perioden der Laufzeit konstant bleibt (siehe auch Kapitaldienst). Die Höhe der Annuität wird finanzmathematisch (Finanzmathematik) so ermittelt, dass die Summe der Tilgungen und die jeweiligen Zinsen auf die Restschuld das Darlehen über die vereinbarte Laufzeit hinweg genau tilgen.

Wegen des gleich bleibenden Zahlungsverlaufs wird bei Privatkrediten und bei der Immobilienfinanzierung häufig die Annuitätentilgung vereinbart. Unternehmen wählen oft die Ratentilgung, weil der fallende Verlauf mit der Einzahlungsstruktur besser übereinstimmt.

Rückzahlung einer Schuld, entweder in gleichmäßigen Raten oder im Rahmen einer Annuität, auch unregelmäßig nach Vereinbarung.

ist die Bezeichnung für die Rückzahlung eines Darlehens oder einer sonstigen Schuld in Teilbeträgen. Ein gesamter Rückzahlungsbetrag errechnet sich stets aus Tilgung + Zinsen. Siehe auch Effektivverzinsung.

ist die Rückzahlung einer Geldschuld, insbesondere eines Buchkredits oder einer Anleihe aufgrund eines Tilgungsplans.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ratenweise Rückzahlung einer Schuld, z.B. eines Kredites.

Auch: Amortisation. Rückzahlung von Geldkapital aller Art an die Kapitalgeber. I. e. S. auf die Rückzahlung von Fremdkapital - vor allem Kredite und Anleihen - bezogen. Kann auf verschiedene Arten erfolgen (je nach vereinbarter Tilgungsart).

Rückzahlung einer Schuld. Bei Anleihen ist die Art und Weise in den Emissionsbedingungen festgelegt. Die Tilgung kann durch Rückkauf an der Börse durch den Emittenten oder durch Rückzahlung erfolgen. Bei ratenweiser Rückzahlung können die jeweils zu tilgenden Wertpapiere durch Auslosung bestimmt werden.

Begleichung einer langfristigen Schuld aufgrund eines Tilgungsplans. Sowohl für die Tilgung von Anleihen (ausführlicher unter Industrieobligation) als auch für jene von Darlehen wird von vornherein vereinbart, in welcher Weise die zur Verfügung gestellten Kapitalbeträge zurückgezahlt werden sollen. Die Rückzahlung von Darlehen kann entweder in einem Betrag nach Ablauf der vereinbarten Zeit oder in regelmässigen Zahlungen mit gleichen Tilgungsbeträgen oder in regelmässigen Zahlungen mit einer gleichen Annuität (Summe von Zins- und Tilgungsbeträgen) erfolgen. Möglich sind auch regelmässige Zahlungen nach Ablauf einer gewissen Anlaufzeit, d.h., es werden Freijahre (Jahre, in denen keine Tilgung erfolgt) in den Tilgungsplan einbezogen. Bleiben die Tilgungsbeträge konstant, dann verringert sich der regelmässig (z.B. monatlich oder jährlich) zu leistende Betrag laufend, da die Zinsbelastung abnimmt, weil der konstante Zinssatz auf einen immer geringer werdenden Schuldbetrag bezogen wird. Darlehen, bei denen über deren Laufzeit hinweg regelmässig ein konstanter Betrag als Summe von Zins- und Tilgungsanteilen entrichtet wird, bezeichnet man als Annuitätendarlehen. Mit Hilfe des Wiedergewinnungsfaktors, d.h. unter Beachtung finanzmathematischer Methoden, lässt sich der regelmässig zu entrichtende Betrag errechnen, der zur Tilgung und Verzinsung des Darlehens erforderlich ist.              Literatur: Vormbaum, H., Finanzierung der Betriebe, 8. Aufl., Wiesbaden 1990, S. 338 f. Wöbe, G.) Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 6. Aufl., München 1991, S. 135 ff.

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