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Emittent

Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Wertpapiere ausgibt (emittiert).

Die Institution, die Wertpapiere für Anleger ausgibt. Bei Aktien die Aktiengesellschaft, bei Schuldverschreibungen der jeweilige Schuldner.

Ein Unternehmen oder eine andere juristische Person (z. B. Bund), die Wertpapiere auf den Markt bringt, wird Emittent genannt (von lat. »emittere«: herauslassen, loslassen, entlassen). Die Plazierung der Papiere am Markt nimmt dabei normalerweise nicht der Emittent selbst vor, sondern von ihm beauftragte Banken.

1. Unternehmen bzw. Bank, das Wertpapiere ausstellt und emittiert, also deren Schuldner ist.
2. Kartenemittent. Nach der EU-Kommission alle Banken oder Kartenausgabestellen, die Karten für den EZV ausstellen, dazu alle Unternehmen des produzierenden oder des Dienstleistungsgewerbes, die ebenfalls solche Karten ausstellen können.
3. Ausgeber von Banknoten, in der Regel die Zentralbank.

Unternehmen oder öffentliche Körperschaft, die Aktien bzw. Rentenwerte ausgibt (z. B. Unternehmen, Kreditinstitute, Staat). Als Daueremittenten bezeichnet man solche die den Kapitalmarkt laufend beanspruchen. Dies sind in erster Linie Realkreditinstitute (Emission von Pfandbriefen und Kommunalobligationen), aber auch staatliche Emittenten (Bund, Länder). Einmalemittenten dagegen beanspruchen den Kapitalmarkt nur in größeren zeitlichen Abständen.

Herausgeber bzw. Aussteller von Wertpapieren. Der Emittent einer   Anleihe beschafft sich durch die   Emission der Anleihe Fremdkapital. Er ist Kreditnehmer bzw. Anleiheschuldner. Zu unterscheiden sind Daueremittenten, die sich durch die   Emission von Wertpapieren laufend Mittel am Kapital­markt beschaffen und Einmalemittenten, die einmalig an den Kapitalmarkt gehen, um eine bestimmte Investition zu finanzieren. Bei Aktien ist dies das Unternehmen (die Aktiengesellschaft). Bei Anleihen kann dies ein Unternehmen oder auch eine öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie zum Beispiel der Staat sein. Siehe auch   Emissionskonsortium.

Ausgeber von Aktien und Anleihen. Hierzu gehören börsennotierte Aktiengesellschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kreditinstitute, Gebietskörperschaften.

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