Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Hypothekarkredit

auch Hypothekenkredit, Real- oder Immobilienkredit. Kreditform, die durch Eintragung in das Grundbuch gesichert wird. Hypothek, Kredit

(auch Hypothekenkredit)

Der Hypothekarkredit ist eine Kreditform, die durch Eintragung in das Grundbuch gesichert wird. Er ist ein Real- oder Immobilienkredit.

Er ist ein durch Grundpfandrechte gesicherter langfristiger Geldkredit in Darlehensform. Der Begriff Hypothekarkredit stellt in erster Linie auf die Sicherstellung ab: Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden durch Bestellung von Grundpfandrechten ( Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld).

Grundlage ist die dingliche Sicherstellung an einem Objekt, das die Tilgungs- und Zinsleistungen gewährleistet und primär haftet. Die Höhe des Hypothekarkredits hängt vom nachhaltigen Wert das Objekt ab und welche nachhaltigen Erträge aus dem Objekt erwirtschaftet werden können. Von zentraler Bedeutung ist demnach hier die Frage der Beleihung. Häufigstes Grundpfandrecht ist die Hypothek, daneben die Grundschuld.

Hypothekarkredit ist der Kredit, der durch eine Hypothek gesichert ist (Grundpfandrechte).

siehe auch
>>> Hypothek,
>>> Kredit.

Hypothekendarlehen

1. Gegen Bestellung (Eintragung im Grundbuch) von Grundpfandrechten - vor allem Hypothek oder häufiger Grundschuld - gedeckter langfristiger Kredit (Darlehen). Die Hypothek kann auch auf ein nicht dem Schuldner gehörendes Grundstück eingetragen werden. Kann auch unmittelbar zwischen Privaten gegeben werden.
2. Auch: Hypothekendarlehen, Hypothek u.a. Darlehen gegen Beleihung von Grundstücken unter Beachtung bestimmter Vorschriften zu Beleihung, Beleihungswerten, -grenzen und Darlehenslaufzeiten. Die Beleihung darf nur durch Gewährung von Abzahlungsdarlehen erfolgen; die Abzahlung des Darlehens ist i. d. R. gleichmässig auf die einzelnen Abzahlungsjahre zu verteilen. 3. Bei Pfandbriefbanken typisches Aktivgeschäft. Langfristige Form der Kreditgewährung, bei der Hypotheken oder Grundschulden (Grundpfandrechte) und bei Schiffsbanken Schiffe sowie Schiffsbauwerke (Schiffspfandrechte) als Sicherheit dienen. Als Kreditnehmer kommen vornehmlich Private, Wohnungsbauunternehmen und Schifffahrtsunternehmen in Frage. Hypothekarkredite werden entweder mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit oder mit veränderlichem, nach einer bestimmten Festzinsperiode an die jeweilige Kapitalmarktlage anzupassendem Zins ausgestattet. Die Effektivverzinsung ergibt sich aus Nominalzins, Auszahlungsdamnum und Laufzeit. Als wesentliches Unterscheidungskriterium dient der vereinbarte Rückzahlungsmodus. Bei der Tilgungshypothek ist abzugrenzen zwischen der in der Praxis dominierenden Annuitätshypothek, bei der jährlich gleich bleibende Leistungen des Schuldners erbracht werden - degressiver Zinsanteil bei progressivem Tilgungsanteil -, und Abzah-lungs- oder Ratenhypotheken, bei denen der Schuldner in gleich bleibenden Tilgungsbeträgen, damit degressiver Jahresleistung leistet. Des Weiteren sind Kündigungshypotheken, die erst nach fristgerechter Kündigung fällig werden, und Festhypotheken, bei denen das geschuldete Kapital zu einem ex ante festgelegten Termin (Fälligkeitshypothek) zurückgezahlt wird, zu unterscheiden. Wird bei Hypothekarkrediten ein zusätzliches Darlehen in Höhe des Auszahlungsdamnums gewährt, der Kredit also in voller Höhe ausgezahlt, spricht man von Streckungsdarlehen (Tilgungsstreckung). Die vereinbarten Rückzahlungsraten werden zunächst zur Rückführung des Streckungsdarlehens verwendet, sodass die Tilgung des eigentlichen, grundbuchlich gesicherten Hypothekarkredites zum entspr. späteren Termin beginnt. Hins, der Sicherheiten dürfen die Ausleihungen, sofern sie nicht öffentlich verbürgt sind, 60% des vorsichtig ermittelten, nachhaltigen Beleihungswertes nicht übersteigen. Die Sicherheiten werden zu einer - unter der Aufsicht eines staatlich bestellten Treuhänders stehenden - Deckungsmasse zusammengefasst, d. h. in einem Hypothekenregister aufgeführt. Handelt es sich bei den gewährten Ausleihungen um eine Gesamthypothek, so haften mehrere Grundstücke und jedes einzelne für die gleiche Forderung; der Hypothekarkreditgeber kann nach Belieben aus jedem Grund- bzw. Schiffspfandrecht Befriedigung suchen.

Hypothekarkredite sind alle langfristigen Kredite, die auf eine feste Kreditsumme lauten und die durch Grundpfand-rechte (Hypotheken/Grundschulden) an Immobilien zu Gunsten der kreditgebenden Bank gesichert sind.

Vorhergehender Fachbegriff: Hypothekar | Nächster Fachbegriff: Hypothekarkredite



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Bundesanstalt für den Güterfernverkehr | Reengineering | Gewinnvergleich

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon