Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Grundstücke

Immobilien; begrenzte, durch Vermessung gebildete Teile der Erdoberfläche, die im Grundbuch als selbständige Grundstücke eingetragen sind. Gegensatz bewegliche Sache (Mobilie).

räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer gebucht ist. Grundstücke sind unbewegliche Sachen, für die im Sachenrecht teilweise besondere Regeln gelten (z.B. Übereignung durch Auflassung und Eintragung in das  Grundbuch; §§ 873 ff. BGB). Ein Grundstück kann verändert werden durch Vereinigung, Teilung, Abschreibung oder Zuschreibung (§§5 ff. GBO). Ebenfalls als Grundstück behandelt und mit eigenem Grundbuch versehen sind auch zwei Sonderformen von Nutzungsrechten an Grundstücken, das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum.

Vorhergehender Fachbegriff: Grundstück | Nächster Fachbegriff: Grundstücks-Haftpflichtversicherung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Supply Chain Event Management | Scoring-Verfahren | Soziologie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon