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Beleihungswert

Wert, der einem Beleihungsgegenstand durch den Kreditgeber als Kreditsicherheit zugemessen wird. Durch ihn wird primär die Höhe des Kredits nach oben begrenzt. Beleihungsgrenzen werden für einzelne Vermögensgegenstände individuell auf Basis eingehender Überlegungen festgesetzt.
Beleihungswert ist der Wert eines Sicherungsgutes, der für die Beleihung maßgeblich ist. Beispiel. Unternehmer Huber hat für 420.000 € ein Grundstück gekauft. Er benötigt jetzt einen Kredit und bietet seiner Bank das Grundstück als Sicherheit an. Die Bank ist der Meinung, dass das Grundstück nur 400.000 € (Beleihungswert) wert ist. Tatsächlich beleiht die Bank das Grundstück dann z. Beleihungswert mit 60% (Beleihungsgrenze). Huber wird also ein Kredit von 240.000 € eingeräumt.


Der von einer kreditgebenden Bank für die Beleihung festgesetzte Wert. Bei Wertpapieren und beweglichen Sachen wird vom Marktwert ausgegangen und ein angemessener Abschlag vorgenommen. Bei Immobilien ergibt sich die Kreditobergrenze als prozentualer Anteil des Beleihungswertes. Der Beleihungswert bei Immobilien kann nicht höher sein als der Verkehrswert. Dieser ist der am Markt für das Objekt erzielbare Wert. Bei Immobilien wird der Beleihungswert nach dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren ermittelt: Grundlage für die Ermittlung des Ertragswertes ist der nachhaltig erzielbare Mietertrag. Die Miete als Jahresrohertrag wird um die Betriebsausgaben und die Gebäudeabschreibung vermindert. Der Nettoertrag wird zu dem durchschnittlichen, bei Gebäuden üblicherweise erzielbaren, Renditesatz kapitalisiert, bei Wohngebäuden z.Beleihungswert mit 5 %. Der Sachwert wird aus der Summe des Bodenwertes und des Bauwertes ermittelt. Beim Bodenwert wird der Verkehrswert des Grundstücks zugrunde gelegt. Der Bauwert kann bei Neubauten nach dem Abschlagsverfahren ermittelt werden. Dabei werden die Baukosten einschließlich der Baunebenkosten um besondere Aufwendungen und einen Risikoabschlag von beispielsweise 20 % vermindert. Das Indexverfahren wird bei Altbauten angewandt. Dabei wird zunächst die Bausubstanz nach einem Baukostenindex ermittelt und dann ein entsprechender Abschlag für die Alterung vorgenommen.

Der sorgfältig ermittelte Wert bei einem Sicherungsgut, der diesem bei objektiver Betrachtung beizulegen ist. Richtet sich nach dem auf Dauer zu erzielenden Veräusserungserlös. Im langfristigen Bereich werden Hilfswerte verwendet: Ertragswert, Bau- und Bodenwert, Verkehrs-, Versicherungs-, Einheitswert. Oft wird ein Mittelwert zwischen Ertrags- und Sachwert festgesetzt. Bei Festsetzung sind alle für die Bewertung wesentlichen Umstände zu berücksichtigen, vor allem eine evtl. notwendige spätere Verwertung. Zu einem bestimmten Teil (%-Satz) des Beleihungswerts (Beleihungsgrenze) erfolgt die Beleihung.

Vom Kreditgeber (Bank) festgesetzter Wert eines Vermögensgegenstandes (z. Beleihungswert Grundstück, Wertpapier), der die Höhe der möglichen Beleihung dieses Objekts bestimmt. Der Beleihungswert soll grundsätzlich nicht höher sein als der am Markt erzielbare Erlös des Beleihungs-objekts. Außerdem sollte ein Sicherheitsabschlag berücksichtigt werden. Den Prozentsatz des Beleihungswertes, bis zu dem Kredit gegeben wird, bezeichnet man als Belei-hungsgrenze. Beträgt z.Beleihungswert der Beleihungswert 10 000 € und die Beleihungsgrenze 75%, wird das Objekt bis zu 7500 € beliehen.

ist ein kreditinstitutsspezifischer Wert, den Kreditinstitute einem als Sicherheit dienenden Vermögensgegenstand — zum Beispiel einem Grundstück oder  Wertpapieren — beimessen. Er wird aus einem nachhaltig zu erzielenden Verkaufserlös abgeleitet und liegt daher oft unterhalb des aktuell realisierbaren Verkaufserlös (Verkehrswertes). Der Beleihungswert dient als Basis für die Ermittlung der   Beleihungsgrenze.

Wert eines Sicherungsgutes, der sich an dem am Markt erzielbaren Erlös des Beleihungsobjektes orientiert. Die Kreditinstitute berücksichtigen bei der Bemessung der Kredithöhe einen entsprechenden Sicherheitsabschlag (Beleihungsgrenze). Diese Grenze ist Realkreditinstituten durch das HypothekenbankG besonders stringent vorgegeben. Nur bei Einhaltung einer 3/5-Beleihungsgrenze sind Hypothekendarlehen als Deckung für die von diesen Instituten emittierten Hypothekenpfandbriefe zulässig. Der Beleihungswert soll i. d. R. den am Markt nachhaltig erzielbaren Erlös des Beleihungsobjektes nicht überschreiten.

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