Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Depotsystem

System der Regalplatzsicherung im Han­del, bei dem der Lieferant den Abnehmer (Depositär) vertraglich dazu verpflichtet, ein umfassendes Sortiment seiner Produkte zu führen, dieses unter seinem Warenzeichen in festgelegten einheitlichen Ladeneinrichtun­gen anzubieten und dessen Absatz zu för­dern, für den häufig Gebietsschutz gewährt wird. Das Sortiment weist vielfach einen Sy­stemcharakter auf, d.h. dem Verbraucher wird eine komplette Problemlösung für seine Bedürfnisse angeboten. Die Depositäre sind entweder Eigenhändler, die die Ware auf eigene Rechnung sowie im eigenen Namen verkaufen und damit das vol­le Absatzrisiko tragen (z.B. bei Kosmetik), oder sie werden als Kommissionsagentfür den Lieferanten tätig (z. B. bei Kaffee).

Vorhergehender Fachbegriff: Depotstimmrecht | Nächster Fachbegriff: Depotverzeichnis



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Regression | gemeinsame Geschäftsordnung | Konzernclearing

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon