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Entscheidungsverfahren, betriebswirtschaftliches


1. Begriff Ein Entscheidungsverfahren ist ein System von intersubjektiv nachvollziehbaren Regeln der Informationsbeschaffung und -verarbeitung. Dieses Regelsystem kann zur Bewältigung einer bestimm­ten Art von   Entscheidungen eingesetzt werden.
2. Arten: Es gibt zwei wichtige Kriterien, um Arten von Entscheidungsverfahren zu unterscheiden: (a) Nach der inhaltlichen Breite der Problemstellung, auf die das Verfahren anwendbar ist, kann zwischen speziellen und allgemeinen Entscheidungsverfahren unterschieden werden. Ein spezielles Ent­scheidungsverfahren ist nur zur Lösung einer bestimmten Art von Problemen wie z.B. die Bestimmung des Marketing-Mix einer Produktgruppe oder die Bestimmung der optimalen Bestellmenge eines La­gerartikels geeignet. (b) Aufgrund der Lösungsqualität kann zwischen analytischen Entscheidungsver­fahren resp. Algorithmen resp.   Optimierungsmethoden und heuristischen Entscheidungsverfahren unterschieden werden. Die analytischen Entscheidungsverfahren setzen ein gut strukturiertes Entschei­dungsproblem voraus und besitzen damit restriktive formale Anwendungsbedingungen. Ihr grosser Vorteil liegt darin, dass sie — falls die meist strengen formalen Anwendungsbedingungen vollständig erfüllt sind — die optimale Lösung des Problems finden. Die heuristischen Entscheidungsverfahren be­sitzen dagegen wenig oder keine formalen Anwendungsbedingungen und können damit auch im Falle von schlecht strukturierten   Entscheidungsproblemen zum Einsatz kommen. Sie basieren auf   heu­ristischen Prinzipien und ergeben in der Regel eine brauchbare Lösung. Siehe auch   Entscheidung, betriebwirtschaftliche (mit Literaturangaben).

Literatur: Grünig, R., Kühn, R. (2006): Entscheidungsverfahren für komplexe Probleme. Ein heu­ristischer Ansatz, 2. Auflage, Berlin etc.; Klein, H. K. (1971): Heuristische Entscheidmodelle: neue Techniken des Programmierens und Entscheiden für das Management, Wiesbaden.

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