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Erzeugerbeihilfen

EG-Marktordnungen

Bestandteil der EG-Marktorganisationen für Schaffleisch, Ölsaaten und Olivenöl, Saatgut, Flachs und Hanf, Hopfen, Weizen sowie Milch- und Milcherzeugnisse (Agrarmarktordnung). Erzeugerbeihilfen können produktgebunden bemessen sein. In diesem Fall wird den Produzenten vom Staat die Differenz zwischen Referenzpreis und Marktpreis gezahlt (z. B. bei Schaffleisch, Raps). Erzeugerbeihilfen können aber auch an die Produktionsfläche gebunden sein (z. B. bei Hartweizen) oder auch an bestimmte Produktionsfaktoren, wie z.B. an die Anzahl der Kühe. In allen Fällen handelt es sich um Transferzahlungen des Staates an den landwirtschaftlichen Produzenten. Bei der Bemessung der Hohe der Beihilfen stehen in der EG weniger produktionslenkende als einkommenspolitische Erwägungen im Vordergrund.                  

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