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Gutachterliche Beratungstätigkeit

erfolgt regelmässig im Zusammenhang mit der öffentlichen Förderung von   Existenzgründungen. In diesem Zusammenhang umfasst sie zum einen die Beratung des Gründers über Fördermöglichkeiten und ihre Eignung für den konkreten Einzelfall. Dabei beurteilt der Gutachter, ob ein Programm im Ein­zelfall angemessen ist. Zum anderen umfasst gutachterliche Beratung die Beurteilung des Gründungsvorhabens hinsichtlich seiner Förderwürdigkeit. Geprüft wird im wesentlichen, ob der Gründer mit seinem vorgelegten Grün­dungsvorhaben die Förderungsvoraussetzungen des jeweiligen Förderprogramms erfüllt. Regelmässig ist gutachterliche Beratungstätigkeit bei Gründungen eine Erstberatung. Sie schätzt die Förderungswürdigkeit des Gründungsvorhabens ein, ohne allerdings eine umfassende Beratung des Gründers selbst durchzuführen. Siehe   Existenzgründung (mit Literaturangaben).

siehe  Gutachterliche Beratungstätigkeit (Existenzgründung).

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