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Beratung

durch sachverständige Personen soll der Lösung bestimmter Aufgaben und der Unterstützung von Entscheidungsprozessen dienen. Beratung umfasst eine sorgfältige Analyse der Problemstellung, die Abschätzung der Auswirkungen unterschiedlicher Handlungsmöglichkeiten und die Abgabe von konkreten Verhaltensempfehlungen. Die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten gehörten einerseits zu den Berufsaufgaben des Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, sie werden jedoch zunehmend von Beratungsgesellschaften (Unternehmensberatung) wahrgenommen. Die Beratung durch den Steuerberater bezieht sich vorrangig auf die Hilfeleistung in Steuersachen, die Beratung durch den Wirtschaftsprüfer erstreckt sich grundsätzlich auf alle wirtschaftlichen Angelegenheiten, insb. aber auf Fragen des Rechnungswesens, der Finanzwirtschaft und der Organisation (Organisationsberatung) sowie der Steuerberatung, weniger jedoch auf den Personalbereich (Personalberater). Die Berufspflichten des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers gelten auch im Rahmen der Beratung (§57 StBerG, § 43 WPO). Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht weist die wissenschaftlich fundierte Beratung den Weg zu einer rationalen Wirtschaftspolitik. Voraussetzung dafür sind zum einen die Bereitschaft der Politiker, unabhängigen Sachverstand zu suchen und anzunehmen, und zum anderen die Fähigkeit der Wissenschaft, ihre Überlegungen realitätsbezogen und verständlich vorzutragen.           

Einen guten Berater erkennen Sie schon vor dem Gespräch. Denn er tut nichts. Soll heissen: Er kommt nicht unaufgefordert auf Sie zu und versucht womöglich noch mit der Empfehlung eines Bekannten - Ihnen einen Termin aufzuschwatzen. Kommt ein Berater zum Termin n nem Laptop - schon schlecht. In den meisten Fällen versucht er die Kunden nur mit bunten Bildchen und falschen Ergebnissen zu beeindrucken. Die Behauptung: Nach Eingabe einiger weniger kundenspezifischer Daten würden Angebote verglichen und das beste für den Kunden ermittelt. Dabei fungiert die Software schlicht als Verkaufshilfe und ist kein objektiver Informationslieferant. Denn die Programme ergeben egal was man eingibt - immer nur, was gut für den Berater ist und weniger gut bis schlecht für den Kunden. Übrigens: Mit einem Computer lassen sich auch glänzend Wissenslücken kaschieren. Eine gute Beratung braucht keinen EDV-Einsatz. Ein guter Berater nimmt sich Zeit zum Erklären, setzt Sie nicht unter (Zeit-) Druck, drängt nicht auf Vertragsabschluss und startet keine Überredungsversuche. Er informiert Sie, schickt Ihnen weitere Unterlagen - und lässt Ihnen damit die Möglichkeit, Vergleichsangebote zu prüfen. Fordert der Vermittler Sie auf, Ihnen zwei oder drei Namen von Bekannten, die auch an einer Beratung interessiert sein könnten, zu nennen, haben Sie einen unseriösen Vertreter vor sich. Denn Ihr Name soll dann als Türöffner für weitere Geschäfte missbraucht werden. Ganz besonders »schlaue« Verkäufer sollen auch schon zu acht Namen eindringlich aufgefordert haben. Wichtig: Fragen Sie, ob der Vermittler eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung vorweisen kann. Hat er eine, ist er integer und seriös. Denn niemand ist unfehlbar. Und so schützt der Berater seine Kunden schon im Vorfeld. Mit Antworten wie: »Wir machen keine Fehler!« sollte sich niemand zufrieden geben. Kann der Berater eine Auswahl von vergleichbaren Produkten vorweisen? Oder zieht er nur ein Angebot aus der Schublade, das er über den grünen Klee lobt? Dann prüfen Sie seine Reaktion durch kritische Fragen. Ein guter Test bei Sparanlagen ist immer die Frage nach vergleichbaren Bundespapieren. Diese sind in der Bankenbranche und bei Verkäufern unbeliebt, weil daran nichts zu verdienen ist. Dabei sind sie für Sparer und Anleger immer interessant. Ein guter Berater wirft auch nicht mit Fachausdrücken um sich. Sondern erklärt immer, wovon er redet. Sonst kann man ihm Vernebelungstaktik unterstellen.

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