Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Institut für Auslandsbeziehungen

(ifa); vormals Deutsches Auslands-Institut. Sitz: Stuttgart. Das ifa leistet seit vielen Jahrzehnten wertvolle Beiträge zur auswärtigen Kulturpolitik. U. a. bietet das ifa Menschen aus der ganzen Welt Begegnungen und Auseinandersetzungen mit der zeitgenössischen Kunst Deutschlands. Es zeigt dem deutschen Kunstpublikum Werke von Künstlerinnen und Künstlern, insb. aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Das ifa berät Bürger vor ihrer Ausreise und bereitet Manager deutscher Firmen auf ihre Auslandsaufenthalte vor. Es unterstützt die deutsche Minderheit in Mittel- und Osteuropa in kultureller Hinsicht. http://www.ifa.de

Vorhergehender Fachbegriff: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit | Nächster Fachbegriff: Institut für das Revisions und Treuhandwesen



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Werbekonzept | Vertikale Konkurrenz | Short Form B/L

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon