Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Kotierung

Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse (angelsächsischer Sprachgebrauch: Listing). Die Kotierung oder Zulassung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, abhängig von dem Börsensegment (amtlicher Handel, geregelter Markt, Freiverkehr), in dem die Notierung aufgenommen werden soll. Bei der Emission einer neuen Aktie muss in der Regel ein Emissionsprospekt mit allen wichtigen Daten über das Unternehmen veröffentlicht werden. Siehe auch: Prospekt, Emission

In der Schweiz Bez. f. für die Zulassung eines Wertpapiers zum dortigen amtlichen Börsenhandel. Vgl. Quotieren.

Vorhergehender Fachbegriff: Kotieren, Kotierung | Nächster Fachbegriff: Koupon



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Power Bond | Abschlusskostenquote | Kaufüberschneidungen

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon