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Kraftfahrzeugversicherung

Die Kraftfahrzeugversicherung ist eine reine Schadenversicherung. Sie ist auch unter der Bezeichnung Kaskoversicherung bekannt. Nach wie vor wird die Kraftfahrzeugversicherung in zwei Formen angeboten: als Fahrzeugvollversicherung und als Fahrzeugteilversicherung. Versichert sind die Beschädigung, die Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile. Zusätzlich mitversichert sind in einer Liste der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ausgewiesene Fahrzeug- und Zubehörteile. Folgende Risiken sind in der Regel versichert: Schäden durch Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wildschäden und Diebstahl. In der Fahrzeugvollversicherung sind darüber hinaus noch die mutwillige Zerstörung oder Beschädigung und jede Art von Unfallschäden, auch fahrlässig begangene Eigenschäden, versichert. Einige Versicherungsgesellschaften sind dazu übergegangen, Schutzpakete anzubieten. Dann kann der Kunde bestimmte Risiken aus dem Angebot ausschliessen, aber beispielsweise Wildschaden, Glasversicherung oder Marderbiss-Schäden hinzuwählen. Nur noch wenige Versicherungsunternehmen zahlen dem Versicherungsnehmer nach Diebstahl des Kraftfahrzeugs oder bei einem Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs. Für den Versicherungsnehmer ist es wichtig, bei der Zulassung eines Fahrzeugs neben der Bestätigung über die Haftpflichtversicherung auch die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung auf der Versicherungsbestätigungskarte - auch Doppelkarte genannt - eintragen zu lassen. Dann kommt es im Versicherungsfall bei der vorläufigen Deckungszusage nicht zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Wird diese Deckung nicht eingetragen, obwohl der Versicherungsnehmer ausdrücklich auch für die vorläufige Deckung Versicherungsschutz beantragt hat, gilt die Deckung trotz anders-lautender allgemeiner Versicherungsbedingungen auch für die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung.

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