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Maintenance-Leasing

Form des Leasing. Massgebliche Besonderheit des Maintenance-Leasing: Der Leasinggeber stellt nicht nur den Leasinggegenstand zur Verfügung, sondern übernimmt im Leasingvertrag darüber hinaus genau zu definierende Unterhaltungs- und Reparaturaufwendungen am Leasinggegenstand. Das sog. (Full-)Service-Leasing entspricht im wesentlichen dem Maintenance-Leasing. Dagegen stellt der Lea­singgeber beim Netto-Leasing nur den Leasinggegenstand zur Verfügung, ohne jedoch Serviceleis­tungen am Leasinggegenstand zu übernehmen. Der Leasing Geber übernimmt gegen einen Aufschlag Pflege, Wartung und Verschleißreparaturen am dem Leasingnehmer überlassenen Produkt.
Siehe Leasing

Längerfristiger Leasing-Vertrag, mit dem ein Leasing-Geber die Wartung (Instandhaltung) des Leasing-Objektes übernimmt.

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