Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr

Sie ergeben sich in Deutschland aus dem - Außenwirtschaftsgesetz; § 26 Abs. 2 AWG. Danach kann angeordnet werden, dass Rechtsgeschäfte und Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr, insb. auch hinsichtlich der sich aus ihnen ergebenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Vermögensanlagen und die Leistung oder Entgegennahme von Zahlungen unter Angabe des Rechtsgrundes zu melden sind. Die diversen Bestimmungen zur Durchführung des AWG enthält im Einzelnen die Außenwirtschaftsverordnung AWV). Die aufgrund der Meldepflicht gewonnenen Daten dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz und damit der fortlaufenden Registrierung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft, ihrer außenwirtschaftlichen Strukturen und deren Veränderungen. Sie sind unentbehrlich für die realitätsgemäße Wahrnehmung und für die Gestaltung der außenwirtschaftlichen Beziehungen. Erforderlich insb. auch im Hinblick auf die Erhaltung der Fähigkeit einer Volkswirtschaft, ihren internationalen wirtschaftlichen, aber auch anderen kulturellen und politischen (Zahlungs-) Verpflichtungen auf die Dauer möglichst störungsfrei nachkommen zu können.

Vorhergehender Fachbegriff: Meldepflichten für Vermögensanlagen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet | Nächster Fachbegriff: Meldepflichten im internationalen Dienstleistungsverkehr



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : International Cocoa Agreement | Kostenbudgetierung | Bürokratie

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon