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Volkswirtschaft

Volkswirtschaft ist die Bezeichnung für sämtliche wirtschaftlichen Prozesse, die sich in einem ganz bestimmten Land zwischen und in den Unternehmen, privaten Haushalten und staatlichen Einrichtungen sowie zwischen diesen und dem Ausland vollziehen. Eine Volkswirtschaft ist immer in eine ganz bestimmte Wirtschaftsordnung, ein bestimmtes Rechtssystem, eine bestimmte Geldordnung usw. eingebettet.

Volkswirtschaft ist der Begriff für eine bestimmte Anzahl von Wirtschaftssubjekten (Unternehmen, Haushalte, Staat), die miteinander in wirtschaftlichen Beziehungen stehen und durch gezieltes Handeln ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel (Wohlfahrt) verfolgen. Zur Erreichung dieses Zieles bedienen sie sich der Produktionsfaktoren. Eine Volkswirtschaft wird allgemein räumlich abgegrenzt (Volkswirtschaft = Land, Staat, Hoheitsgebiet, Zollgebiet). Die wissenschaftliche Behandlung von volkswirtschaftlichen Fragen und die Analyse der Gesamtheit aller Tätigkeiten innerhalb einer Volkswirtschaft wird von der Volkswirtschaftslehre betrieben.

Unter einer Volkswirtschaft versteht man die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten in einem Wirtschaftsgebiet und deren Wechselwirkungen. Als Wirtschaftseinheiten gelten zumeist die Unternehmen, der Staat und die privaten Haushalte.

In der Wirtschaftssoziologie: die Wirtschaft eines bestimmten Landes, i.d.R. eines (National-) Staates (Nationalökonomie). Die Volkswirtschaft ist die Betrachtungseinheit der Analysen des Wirtschaftskreislaufes und der meisten makroökonomischen Theorien.

Bezeichnung für das aus dem Prozess arbeitsteiligen Zusammenwirkens öffentlicher und privater Handlungsträger (Staat, Betriebe, Haushalte) in einem Staatsgebiet resultierende Geflecht ökonomischer Beziehungen (Wirtschaftssystem), welches durch die realisierte Rechts-, Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung (einschliesslich Geld-und Währungsordnung), die natürliche Ausstattung des Wirtschaftsraumes (Klima, Bodenschätze usw.), den erreichten Entwicklungsstand und den Grad des Austausches mit anderen Volkswirtschaften ein ganz spezifisches Gepräge erhält. Von diesem, sich auf reale Gebilde (z. B. die "deutsche Volkswirtschaft") beziehenden Begriff sind jene Begriffe von "Volkswirtschaft" zu unterscheiden, wie sie in den für bestimmte Fragestellungen gebildeten ökonomischen Modellen verwendet werden. Hier sieht man jeweils von einzelnen oder mehreren wesentlichen Eigenschaften realer Volkswirtschaften ab. Schaltet man etwa den ökonomischen Wandel aus, d. h. geht man von unveränderten ökonomischen Strukturen und "Daten" (bezüglich Bevölkerungsgrösse und -struktur, Präferenzen, Produktionsfaktoren, Technik, Recht u. ä.) aus, gelangt man zum Begriff der stationären im Gegensatz zur evolutorischen Volkswirtschaft. Man sieht von den Austauschbeziehungen zwischen den Volkswirtschaften ab, wenn man geschlossene im Gegensatz zu offenen Volkswirtschaften betrachtet. Je nachdem, ob man die Rolle des Staates in die Analyse einbezieht oder nicht, spricht man von Volkswirtschaften mit staatlicher oder ohne staatliche Aktivität. Bedenkt man, dass diese Kriterien nicht nur kombiniert, sondern auch mit unterschiedlichen Hypothesen über die ökonomischen Strukturen und Beziehungen verknüpft werden können, so zeigt sich, dass je nach Forschungsinteresse stark differenzierende Gesamtbilder von Volkswirtschaft entworfen werden können. Der Begriff "Volkswirtschaft" stellt — was nicht immer beachtet wird — ein gedankliches Konstrukt dar, das nicht hypostasiert werden darf. So können Volkswirtschaften selbst nicht handeln, sondern immer nur die Wirtschaftssubjekte in ihr.

Inbegriff aller in einer Struktur wechselseitiger Beziehungen miteinander verbundenen und dadurch voneinander abhängigen Entscheidungsträger, deren systembildendes gemeinsames Interesse die Verfolgung vielfältiger, rangmäßig abgestufter Ziele mit Hilfe von knappen, alternativ verwendbaren Mitteln ist. Die Volkswirtschaft ist in der - Volkswirtschaftslehre Gegenstand wirtschaftswissenschaftlicher - Analyse, die sich vielfältiger Methoden bedient und in - Totalmodellen und makroökonomischen Modellen einen das Ganze vor die Teile stellenden Ausdruck findet. Volkswirtschaft, im Sinne von Sozialökonomie verwendet, hebt die Tatsache der Verflechtung von Einheiten und Aktivitäten und der daraus resultierenden Prozesse und Organisationsformen unter dem Aspekt der geordneten Bedarfsdeckung durch Einsatz beschränkter Zeit und knapper Mittel hervor. Ein derartiges System ist in fortwährendem Wandel (evolutorische Volkswirtschaft) und unterscheidet sich damit grundlegend vom mehr ideellen Konzept eines Systems, das seine strukturellen Elemente und Verhaltensmuster über die Zeit unverändert bewahrt (stationäre Volkswirtschaft). Die Sozialökonomie ist ein Inbegriff von Institutionen und Beziehungen, die in unauflöslicher Verflochtenheit miteinander stehen; gleichwohl lassen sich nach der Charakteristik verschiedener systembildender Elemente Teilkomplexe ausformen, z.B. ein wirtschaftlicher und politischer Sektor (Neue Politische Ökonomie), die je für sich eine innere Struktur und Außenbeziehungen besitzen und damit die »Volkswirtschaft« zum System der Systeme erheben. Die Definition der systembildenden Eigenschaften ist dabei maßgeblich vom analytischen Interesse geprägt, so dass stark differierende Gesamtbilder der Volkswirtschaft entworfen werden. Der Begriff Volkswirtschaft, im Sinne von Nationalökonomie gebraucht, legt das Gewicht auf die Entfaltung einer Wirtschaft in einem bestimmten Gebiet (Inlandskonzept) oder in einem bestimmten tatsächlichen sozialen Verbund (- Inländerkonzept) oder in einer politischen Einheit (- Nationalitätskonzept). Der so gefaßte Begriff macht unmittelbar auf die Umwelt des betrachteten Systems aufmerksam und führt zu Modellen, die von der gegenseitigen Beeinflussung der Volkswirtschaften absehen (geschlossene Volkswirtschaften) bzw. diese berücksichtigen (offene Volkswirtschaften). Im Sinne der - Stufentheorien wird mit Volkswirtschaft eine durch starke Ausweitung des Personenkreises und hohe Intensität der gesellschaftlichen Ausformung bestimmte Entwicklungsphase bezeichnet.

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