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Prozesskostenrechnung (PKR)

Die Prozesskostenrechnung hat sich aus Unzulänglichkeiten bei der Berücksichtigung von Gemeinkos­ten in der Kalkulation ergeben. Bei der Zuschlagskalkulation auf Vollkostenbasis waren es insbesonde­re die Fertigungsgemeinkosten, die eine andere Art der Verrechnung benötigten: Gemeinkostenzu­schlagssätze von 400 — 1000% waren für Kalkulation und Controlling nicht tragbar. Es sollte Transpa­renz über die Entstehung und damit auch über die Verursachung dieser Kosten geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, die Fertigung in einzelne Gemeinkostenbereiche, z.B. in Kostenstellen aufzutei­len und innerhalb dieser Kostenstellen diejenigen Aktivitäten zu bestimmen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe dienen. Diesen Prozessen werden die damit verbundenen Kosten zugeordnet. Die den Leis­tungen zugeordneten Kosten bezeichnet man als „leistungsmengeninduzierte” (lmi) Kosten. Kosten, die einer Leistungsmenge nicht direkt zugeordnet werden können, wie z.B. die Leitung einer Kostenstelle, werden als „leistungsmengenneutrale” (lmn) Kosten bezeichnet. In einem weiteren Schritt sind die Kostentreiber zu bestimmen: es sind die Leistungen, die die Kosten eines Bereiches am stärksten beeinflussen. Wenn die Leistungsmengen erfasst werden können, so las­sen sich durch eine einfache Bezugsgrössenkalkulation die Kosten pro Prozessmengeneinheit bestim­men. Dadurch wird es dem Unternehmen ermöglicht, die Entstehung von Gemeinkosten einem   Controlling zu unterziehen. Siehe auch   Kostenartenrechnung und   Kostenstellenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.

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