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Umsatzbindung

vertragliche Vereinbarung zwischen Liefe­ranten und Abnehmern, die dem Vertrags­partner Rechte und Pflichten im Zusammen­hang mit dem Umsatz einer Ware auferlegen. Sie kann sich auf alle betriebspolitischen Handlungsbereiche beziehen (Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung) und bil­det i. d. R. das Kernelement vertraglicher Vertriebssysteme (vgl. Abb.). Vertikale Umsatzbindungen gehen über die aus dem gewöhnlichen Kaufvertrag resultie­renden, allgemeinen V erpflichtungen hinaus und wirken zeitlich länger als die Abwick­lung des eigentlichen Tauschvorganges, in­dem sie den Gebundenen auch dann noch in seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit beschränken, wenn der Güterabsatz längst abgewickelt ist. Je nach Art und Anzahl der im Rahmen des Vertragsvertriebs vereinbar­ten Bindungen wird die wirtschaftliche Un­abhängigkeit des Vertragspartners unter­schiedlich stark eingeschränkt, bis hin zur völligen Abhängigkeit.

Literatur:  Ahlert, D., Distributionspolitik, Stutt­gart, New York 1985, S. 193-197.

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