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Adding-up-Restriktion

Die mikroökonomische Fundierung der makroökonomischen Modellanalyse zeigt anhand der Budgetrestriktion, dass die (Überschuss-) Nachfragefunktionen eines Wirtschaftssubjektes nur auf n-1 von n Märkten im Rahmen einer Totalanalyse unabhängig voneinander spezifiziert werden können. Damit ist dann auch die n-te Nachtragefunk- tion implizit festgelegt. Dieses gilt nicht nur für jedes einzelne Wirtschaftssubjekt, sondern auch für jeden Sektor (Haushalte, Unternehmen, Staat) und damit für die gesamte Volkswirtschaft (Walras-Gesetz). Daraus folgt, dass die partiellen Ableitungen der Nachfragefunktionen auf der Summe aller n Märkte gewissen (adding-up-) Restriktionen unterliegen. Wählt man z. B. das in der makroökonomischen Modellanalyse übliche Aggregationsschema, nach dem alle ökonomischen Transaktionen auf Güter-, Geld-, Wertpapier- und Arbeitsmarkt zusammengefasst sind, so müssen sich z.B. in einem Periodenendgleichge- wicht die partiellen Ableitungen der (Konsum-) Güternachfrage, der Geldnachfrage und der Wertpapiernachfrage in bezug auf das verfügbare Einkommen bzw. in bezug auf das Vermögen jeweils zu eins ergänzen: Der nicht konsumierte Teil des Einkommens wird definitionsgemäss gespart und dieses Sparen muss bei dem gewählten Aggregationsschema entweder in Form einer zusätzlichen Wertpapiernachfrage oder in Form einer zusätzlichen Geldnachfrage geschehen. Entsprechend gilt, dass sich die partiellen Ableitungen der Nachfragefunktionen in bezug auf den Zinssatz zu Null ergänzen müssen.      Literatur: Fuhrmann, W./Rohwedder, J., Makroökonomik, München, Wien 1983.

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