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Kapitalrendite

(= Sachkapitalrendite) nach dem Konzept des - Sachverständigenrates berechnet als Relation von Gewinnen und Kapitalstock im Unternehmenssektor. Nicht einbezogen sind Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wohnungsvermietung. Zur Erfassung der jährlichen Gewinne werden von den Gesamterlösen die Gesamtkosten (in jeweiligen Preisen) abgezogen. Erlöse verstehen sich als Beitrag der betreffenden Unternehmen zum Bruttoinlandsprodukt, ergänzt um importierte Vorleistungen. Die Kosten setzen sich aus kalkulatorischen Zinsen, Abschreibungen, indirekten Steuern abzüglich Subventionen, Bruttolohn- und Gehaltssumme, Arbeitgeberbeiträgen und kalkulatorischen Unternehmerlöhnen zusammen. Der Kapitalstock geht mit dem aus Nettoanlagevermögen zu Anschaffungspreisen und Vorratsvermögen gebildeten Wert in die Rechnung ein. Die ursprüngliche Einbeziehung des (als betriebsnotwendig eingeschätzten) Geldvermögens der Unternehmen wurde aus guten Gründen fallen gelassen. Die Kapitalrendite (mit Berücksichtigung der Zinsen) bewegte sich seit 1960 zwischen 15,60% im Jahr 1960 und 2,69% im Jahr 1981. Der Durchschnitt lag in den 60er Jahren bei 11,28%, in den 70er Jahren bei 6,85%, in den 80er Jahren bei 6,08%; im Gesamtzeitraum zwischen 1960 und 1991 bei 8,15%. Literatur: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (1992/93)

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