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Sachverständigenrat

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wurde 1964 geschaffen. Er legt jedes Jahr bis Mitte November sein Jahresgutachten vor. Ihm gehören fünf Professoren an. Für einen der „fünf Weisen“ haben die Gewerkschaften das Vorschlagsrecht. Nicht selten gibt dieses Mitglied ein Minderheitsvotum zur Mehrheitsmeinung ab. Der Sachverständigenrat trägt durch seine Analysen maßgeblich zur Verbesserung wirtschaftspolitischer Entscheidungen bei. Dies bedeutet jedoch nicht, dass seinen Empfehlungen uneingeschränkt gefolgt wird.

ist eine Gruppe von fünf unabhängigen Sachverständigen {»fünf Weise«), die jährlich ein Gutachten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland {Sachverständigengutachten) vorlegen muß. Die Bildung des Sachverständigenrates ist im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vorgesehen. In dem Jahresgutachten wird die wirtschaftliche Lage, ihre absehbare Entwicklung sowie das Ausmaß der Verwirklichung der Ziele des Magischen Vierecks beurteilt. Des weiteren werden Möglichkeiten der Wirtschaftspolitik und deren Auswirkungen in der jeweiligen Lage der Konjunktur dargestellt.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: >Rat der fünf Weisen

zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Entsprechend dem SVR-Gesetz von 1963 ein unabhängiges Gremium aus fünf Wirtschaftswissenschaftlern (»Fünf Weise«), die jeweils auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für fünf Jahre berufen werden. Aufgabe des SVR ist neben der Erstellung von Sondergutachten zu speziellen Problemen insbesondere die jährliche Erarbeitung und Vorlage eines Gutachtens (in der Regel Anfang November) zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Lage und deren Entwicklung vor dem Hintergrund der vier wirtschaftspolitischen Ziele:
1. Preisniveaustabilität,
2. hoher Beschäftigungsstand,
3. außenwirtschaftliches Gleichgewicht und
4. stetiges und angemessenes Wachstum unter Berücksichtigung der Einkommensentwicklung (Stabilitäts- und Wachstumsgesetz)
sowie eine Untersuchung, ob diese Ziele nach Möglichkeit gleichzeitig zu erreichen sind. Dabei soll der SVR nur Fehlentwicklungen sowie mögliche Reaktionen aufzeigen, nicht jedoch konkrete Handlungsvorschläge erteilen. Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von acht Wochen im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts zu den jeweils bis zum 15. November vorzulegenden Gutachten Stellung zu nehmen.

durch das Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vom 14.8.1963) gebildetes Gremium, das in jährlichen Gutachten und in Sondergutachten die gesamtwirtschaftliche Entwicklung untersucht, Prognosen über die künftige Wirtschaftsentwicklung abgibt und wirtschaftspolitische Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt. Die Jahresgutachten werden i.d.R. im November der Bundesregierung zugeleitet. Das Jahresgutachten beginnt mit einer Diagnose der weltwirtschaftlichen Entwicklung und (ausführlicher) der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Neben der Beschreibung wichtiger wirtschaftlicher Indikatoren soll die Diagnose auch die Ursachen aktueller Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot aufzeigen. Daran schließt sich die Prognose der Wirtschaftsentwicklung des kommenden Jahres an. Im Mittelpunkt der Prognose steht die erwartete Entwicklung des Bruttonationalproduktes und seiner Komponenten, der Preise und der Beschäftigung. Im wirtschaftspolitischen Teil seines Gutachtens untersucht der Sachverständigenrat standardmäßig entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag, wie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenen Wachstum gewährleistet werden können. Fragen der Bildung und Verteilung von Einkommen und Vermögen sind in die Untersuchungen einzubeziehen. In der Abwägung des Für und Wider bestimmter wirtschaftspolitischer Aktivitäten kommt der Sachverständigenrat seinem gesetzlichen Auftrag nach, seinen Untersuchungen jeweils verschiedene Annahmen zugrunde zu legen und deren unterschiedliche Wirkungen zu beurteilen. In einigen Jahren hat der Sachverständigenrat seinen Jahresgutachten spezielle Kapitel angefügt, in denen größere Problembereiche ausführlich untersucht werden (so enthält das JG 1991/92 ein Sonderkapitel zum wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Bundesländern). Neben den Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat Sondergutachten zu erstatten, wenn auf einzelnen Gebieten Fehlentwicklungen in der Wirtschaft erkennbar werden. Die Bundesregierung kann den Sachverständigenrat mit der Erstattung von Sondergutachten beauftragen. Im Zeitraum 1964-1992 sind neben 28 Jahresgutachten 16 Sondergutachten erschienen. Der Sachverständigenrat darf keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen. Diese Gesetzesvorschrift erweist sich in der Praxis nur als bedingt praktikabel. Auch wenn in den Jahresgutachten direkte Empfehlungen vermieden werden, kann eine fundierte wirtschaftspolitische Analyse im allg. nicht so neutral formuliert werden, dass nicht doch deutlich würde, welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Strategien der Sachverständigenrat bevorzugte. Der Sachverständigenrat ist entgegen einer verbreiteten Meinung kein Beratungsgremium für die Bundesregierung und bereitet auch nicht wirtschaftspolitische Entscheidungen der Regierung vor. Seine Gutachten dienen vielmehr zur Erleichterung der Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit. Mit dieser Zielrichtung steht die Arbeit durchaus im Wettbewerb mit entsprechenden Zielen anderer Institutionen wie der Wirtschaftsforschungsinstitute. Auch gutachterliche Stellungnahmen etwa der Wissenschaftlichen Beiräte bei den Bundesministerien beschäftigen sich mit Fragestellungen, die auch in den Gutachten des Sachverständigenrates zu finden sind. Dabei zeichnen sich die Jahresgutachten des Sachverständigenrates durch die Breite der wirtschaftspolitischen Analyse aus, die eine Fülle wirtschaftlicher Phänomene im Sachzusammenhang untersucht. In der Öffentlichkeit finden die Prognosen über die Wirtschaftsentwicklung des kommenden Jahres i.d.R. die meiste Beachtung. Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass damit nur ein Meiner (und nach dem Selbstverständnis des Rates nicht einmal der wichtigste) Teil des Gutachtens im Vordergrund steht. Von größerem Gewicht als die jeweiligen Prognosen sind in den Gutachten vielmehr die wirtschaftspolitischen Strategien, und zwar jeweils in ihrer Grundausrichtung als auch in ihrer konkreten Anwendung auf die einzelnen Politikbereiche (wie Geldpolitik, Lohnpolitik und Finanzpolitik). Der Sachverständigenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. I.d.R. werden Hochschullehrer der Wirtschaftswissenschaften in den Sachverständigenrat berufen. Angehörige von Regierungen oder Bundes- und Landesbehörden (außer Hochschulen) sowie Repräsentanten von Wirtschaftsverbänden sowie der Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen nicht in den Sachverständigenrat berufen werden. Der Sachverständigenrat ist nur an den Gesetzesauftrag gebunden und in seiner Tätigkeit unabhängig. Jedes Mitglied hat das Recht, seine zu einzelnen Fragen abweichende Auffassung in einem Minderheitsvotum auszudrücken. Die Mitglieder werden von der Bundesregierung ausgewählt und vom Bundespräsidenten für eine Regelamtszeit von fünf Jahren (mit Wiederberufungsmöglichkeit) ernannt. Damit übt die Bundesregierung den entscheidenden Einfluss auf die Auswahl der Mitglieder aus. Ein informelles, aber nicht gesetzlich festgeschriebenes Vorschlagsrecht für je eine Position im Sachverständigenrat wird den Wirtschaftsverbänden und den Gewerkschaften zugebilligt. Die Fluktuation läßt sich daran erkennen, dass von den fünf Mitgliedern des Jahres 1985 am Ende des Jahres 1992 keines mehr im Sachverständigenrat war. Aus seiner Mitte wählt der Sachverständigenrat einen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Sachverständigenrates und repräsentiert ihn nach außen, ist aber bei der Erstellung der Gutachten gegenüber den übrigen Mitgliedern in keiner Weise bevorrechtigt. Der Sachverständigenrat kann sich auf die Mitarbeit von acht hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitarbeitern stützen. Über seine Geschäftsstelle im Statistischen Bundesamt stehen ihm alle benötigten statistischen Informationen (auch des Auslands) zur Verfügung. Eine große Bedeutung für die Vorbereitung des Jahresgutachtens spielen die Anhörungen, die der Sachverständigenrat mit verschiedenen Stellen durchführt. Anhörungen werden regelmäßig durchgeführt mit den einschlägigen Bundesministerien (u.a. für Wirtschaft, für Finanzen, für Arbeit), mit der Deutschen Bundesbank, mit der EG-Kommission, mit Gewerkschaften, den Verbänden der Arbeitgeber, der Industrie und dem Handel, der Bundesanstalt für Arbeit. Darüber hinaus werden zu Einzelfragen Experten gehört oder nach Aktualität weitere Institutionen, wie die Treuhandanstalt, befragt. Ziel der Anhörungen ist neben der Beschaffung von Informationen v.a., Problemeinschätzungen wirtschaftspolitisch relevanter Institutionen zu erfahren. Die wirtschaftspolitischen Analysen des Sachverständigenrates wandeln sich nicht nur mit der personellen Zusammensetzung des Rates, sondern v.a. auch mit den wirtschaftspolitischen Herausforderungen. In den 60er Jahren war (neben der schnell überwundenen Rezession von 1967) insbes. die außenwirtschaftliche Absicherung der Bundesrepublik ein zentrales Thema; der Sachverständigenrat votierte für die Einführung flexibler Wechselkurse. In den 70er Jahren forderten die Ölpreisschocks Anpassungen auf der Angebotsseite der Wirtschaft; zudem erreichte die Inflation vordem unbekannte Werte. Die 80er Jahre begannen mit einer Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft, die nach Auffassung des Sachverständigenrates nur durch eine konsequent auf Förderung der Angebotskräfte ausgerichtete Politik überwunden werden konnte. Zudem gewann das Ziel des Umweltschutzes breiten Konsens. Mit der Wiedervereinigung zu Beginn der 90er Jahre ist die wirtschaftliche Integration innerhalb Deutschlands zum beherrschenden Thema geworden. Kritiker werfen dem Sachverständigenrat gelegentlich eine einseitig auf die Marktkräfte setzende wirtschaftspolitische Analyse vor. In der Tat steht der Sachverständigenrat für eine Position, die massive Eingriffe des Staates in die Märkte als Ansatz zur Lösung von wirtschaftlichen Fehlentwicklungen skeptisch bis ablehnend beurteilt. Andere vermissen in den Analysen ein geschlossenes, wirtschaftstheoretisch fundiertes Modell. Freilich zeigt die Erfahrung, dass sich die komplexe wirtschaftliche Entwicklung nicht im einheitlichen Modell abbilden läßt. Literatur: Krupp, H.-J. (1989)

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