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Wettbewerb

Konkurrenz, für die Marktwirtschaft (notwendiges und) kennzeichnendes Ordnungsprinzip. Wettbewerb ist der »Kampf« der Anbieter um die Nachfrager, aber auch der von Bewerbern um einen Arbeitsplatz. Diese Konkurrenz soll i. d. R. über den Prozess der Preisbildung ablaufen und die Entwicklung neuer und insgesamt besserer Produkte bzw. Leistungen fördern. Der Wettbewerb kann aber auch über andere Einflussgrößen als den Preis erfolgen, z. B. über Qualität, Werbung, versteckte Rabatte oder nichtmonetäre Vergünstigungen beim Kauf. Wettbewerbsbeschränkungen

Ein Prozeß zwischen verschiedenen Parteien, hei dem jede Partei versucht, ihre Ziele zu erreichen und dadurch mit anderen Parteien konkurriert. Wenn beispielsweise Anbieter gleichartige Produkte anbieten, wird jeder Anbieter versuchen, den größtmöglichen Marktanteil zu erhalten. Der Wettbewerbsprozeß hat im allgemeinen einen positiven Einfluß auf die Leistung und Entwicklung der Wettbewerber, allerdings kann er auch einen negativen Einfluß auf die (langfristige) Rentabilität des durchschnittlichen Wettbewerbers ausüben.

Wettbewerb bezeichnet den zwischen den Unternehmungen auf den Märkten bestehenden Leistungskampf, der mit Hilfe des absatzpolitischen und beschaffungspolitischen Instrumentariums ausgetragen wird.

(engl. competition) Wettbewerb kann allgemein als das Streben von zwei oder mehreren Personen bzw. Gruppen nach einem oder mehreren Ziel(en) umschrieben werden, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Wettbewerbers zulasten eines anderen geht. Übertragen auf den marktwirtschaftlichen Wettbewerb sind folgende Merkmale kennzeichnend: 1. Existenz von Marktformen mit mindestens zwei Anbietern bzw. Nachfragern, 2. ein gemeinsames Marktobjekt, mit dessen Hilfe (das) gleiche Ziel(e) erreicht werden soll(en), 3. antagonistisches Verhalten der Anbieter und/oder Nachfrager und 4. Maßnahmen der Konkurrenten, die zu einer Verbesserung ihrer eigenen Zielerreichung auf Kosten von Mitbewerbern führen.

Als Voraussetzungen für die Entstehung von Wettbewerb können Markttransparenz, Entscheidungsfreiheit, ausreichende Ausstattung mit finanziellen, technischen und personellen Ressourcen, Wille zum Wettbewerb, Flexibilität sowie offene Märkte (Markt) genannt werden. Ist schon eine der Voraussetzungen nicht gegeben, verschlechtern sich die Wettbewerbswirkungen, oder der Wettbewerb kann sich gar nicht erst entfalten (siehe auch Marktversagen). Die Wirkungsweisen, Funktionen und Prämissen des Wettbewerbs werden in verschiedenen Wettbewerbstheorien der Volkswirtschaftslehre durchaus unterschiedlich betrachtet. In der neoklassischen Theorie der vollkommenen Konkurrenz wird der Wettbewerb im Rahmen einer statischen Betrachtungsweise im Hinblick auf die Herstellung von preistheoretischen Gleichgewichtszuständen analysiert. Unter den Prämissen des vollkommenen Marktes kommt es beim zweiseitigen Polypol (siehe Marktformen) zum Gleichgewichtspreis, bei dem der Gewinn der Anbieter und der Nutzen der Nachfrager ihr Maximum erreichen. Anbieter, deren Stückkosten über den Marktpreisen liegen, werden vom Wettbewerb verdrängt. Die Hauptkritikpunkte am neoklassischen Ansatz sind in der statischen Betrachtungsweise sowie in den Annahmen der vollkommenen Konkurrenz zu sehen. In der Realität existiert nicht nur die Marktform des Polypols, sondern insbesondere auch die des Monopols und des Oligopols. Außerdem sind Wettbewerbsbarrieren im Einzelnen ökonomische Markteintrittsschranken (hoher Finanzbedarf, Abwehrstrategien anderer schon in dem Marktsegment tätiger Marktteilnehmer) und politische Markteintrittsschranken (Zulassungsbeschränkungen), ökonomische Marktaustrittsschranken (hohe Investitionen und dadurch entstehende Kapitalbindung), politische Austrittsschranken (arbeits und sozialrechtliche Bestimmungen) zu beachten. Im Rahmen der ordoliberalen Theorie des vollständigen Wettbewerbes wird untersucht, wie der Wettbewerb durch ordnungspolitische Rahmenbedingungen (Geldwertstabilität, Senkung der Ein und Austrittsbarrieren, Privateigentum an Produktionsmitteln, Vertragsfreiheit, Haftung der Marktteilnehmer für ihre Handlungen, Konstanz der Wirtschaftspolitik) gefördert und dadurch das Entstehen von monopolistischer Marktmacht verhindert werden kann. Die (realitätsfremden) Annahmen der vollkommenen Konkurrenz werden also nicht einfach hingenommen; es wird vielmehr versucht, sich mit Hilfe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen diesem Zustand anzunähern. Hingewiesen sei weiterhin auf innovationstheoretische Erklärungen des Wettbewerbsprozesses. Nach Schumpeter ist der Wettbewerb ein Entwicklungsprozess, in dessen Verlauf alte Strukturen zerstört werden und neue Strukturen (neue Waren, Technologien, Organisationstypen) entstehen. Diese Theorie der htnovationen wird später von Clark weitergeführt, indem er Wettbewerb als dynamischen Prozess von Vorstoß und Verfolgung, Innovation und Imitation bezeichnet, in welchem die Gesamtheit absatzpolitischer Instrumente (Absatzpolitik) zum Einsatz kommen kann. Zunächst bringt ein Anbieter eine innovative Leistung auf den Markt, er kann sich dadurch eine vorübergehende Monopolstellung schaffen und einen Vorsprungsgewinn realisieren. Andere Wettbewerber reagieren nach einiger Zeit, indem sie entweder das innovative Produkt nachahmen und billiger anbieten oder andere Innovationen auf den Markt bringen. Dadurch können die Vorsprungsgewinne des innovativen Anbieters wieder abgebaut werden. Sind die Wettbewerber nicht zu einer solchen Reaktion in der Lage, könnte eine dauerhafte Monopolstellung entstehen, und ein dynamischer Wettbewerbsprozess kommt nicht zustande. Dieses Problem entsteht auch bei einer passiven Verhaltensweise sämtlicher Wettbewerbsteilnehmer. Beide Situationen verhindern das Zustandekommen eines dynamischen Wettbewerbsprozesses. Voraussetzungen für dessen Entstehung sind also innovationsfähige und willige Unternehmen, die Möglichkeit, sich mit einer innovativen Leistung Vorsprungsgewinne zu verschaffen, sowie imitationsfähige und imitationswillige Wettbewerber, welche die Vorsprungsgewinne wieder abbauen können. Durch die Innovatoren kommt es zu einer Verbesserung der Bedarfsdeckung (Bedarf, Bedürfnis) mit neuen Waren und Leistungen; durch Nachahmung sinken deren Preise bis auf Produktionskostenniveau ab. Der einzelne Wettbewerber entscheidet durch die Wahl der ~ Wettbewerbsstrategie, welche Rolle er in diesem Prozess spielen will: die des Innovators (bei Verfolgung einer Differenzierungsstrategie) oder die eines Nachahmers (bei Verfolgung einer Kostenführerschaft).

In der Gesundheitswirtschaft:

Bemühen von zwei oder mehr Personen oder Gruppen, im direkten Leistungsvergleich eine bessere Leistung zu erreichen.

Im ökonomischen Sinne wird darunter eine Situation verstanden, in der zwei oder mehr Anbieter eines Produktes bzw. einer Dienstleistung und/oder zwei oder mehrere Nachfrager nach einem Produkt bzw. einer Dienstleistung zueinander in Konkurrenz stehen, sich also nicht kooperativ verhalten.

Unter Wettbewerb versteht man allgemein eine Situation gegenseitiger Rivalität sowie die durch sie initiierten Aktionen und Prozesse. Als Markterscheinung ist Wettbewerb ein Ordnungs- und Steuerungsprinzip der Wirtschaft (Marktwirtschaft).

Zum festen Bestand der Lehre von der Wettbewerbswirtschaft gehört, » ... dass der Antriebsmotor für die Selbststeuerung in den egoistischen Wünschen und Bestrebungen der Wirtschaftseinheiten liegt. Die einzelnen Haushalte und Unternehmen stellen selbstständig für ihren Bereich Wirtschaftspläne auf, die ausschließlich ihrem Eigeninteresse dienen. Ihre Planungen versuchen sie auf den Märkten, d.h. den ökonomischen Orten des Zusammcntrelfens von Angebot und Nachfrage, durchzusetzen. Bei Wettbewerb um die Geschäftsabschlüsse mit Tauschpartnern wird dabei jede Wirtschaftseinheit letztlich zu Leistungsangeboten veranlasst, die außer ihren eigenen egoistischen Zielen dem Allgemeinwohl im Sinne einer günstigen Verbraucherversorgung dienen. Das Verbraucherinteresse wird auf Grund der wettbewerblichen Koordination sogar um so besser verwirklicht, je konsequenter die einzelnen Wirtschaftseinheiten ihre Eigeninteressen wahrnehmen (marktwirtschaftliches Scheinparadoxon)« (Bartling, 1980, S. 9).

Die Wettbewerbstheorie hat seit ihrem Entstehen vor über 200 Jahren eine Vielzahl von Leitbildern entworfen (vgl. hierzu u.a. Bartling, 1980), die in unterschiedlichem Umfang die Grundlage für die staatliche Wettbewerbspolitik und das kodifizierte Wettbewerbsrecht lieferten (GWB).

Vor dem Hintergrund zunehmender Kooperation und Konzentration in marktwirtschaftlichen Systemen ist die Unterscheidung in die Wettbewerbskategorien

- Individualwettbewerb und

- Gruppenwettbewerb (Systemwettbewerb)

zweckmäßig.

Der Individualwettbewerb bezieht sich auf nicht oder nur unwesentlich kooperativ gebundene Marktpartner, der Gruppenwettbewerb auf straffe Kooperationssysteme. Dabei kennzeichnet der Inter-Grup-penwettbewerb den Wettbewerb zwischen mehreren kooperativen Gruppen, der Int-ra-Gruppenwettbewerb den Wettbewerb zwischen Partnern einer Gruppe (vgl. Tietz, 1981).

Die Erfahrung zeigt, dass die Ausprägung des Wettbewerbs umweltbedingt ist: »Die Antriebskraft des Wettbewerbs, der Weltbewerbsgeist, unterliegt historischem Wandel und gesellschaftlichen Einflüssen. In wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern finden sich meist genügend wettbewerbswillige Anbieter und Nachfrager, die ihre Mitbewerber nicht zur Ruhe kommen lassen - sofern die Leistungsanreize, wie Gewinne und sonstige Vorteile verschiedener Art, nicht beseitigt und die Märkte national und international offengehalten werden« (Woll, 2000, S. 300). In wirtschaftlich unterentwickelten Ländern versagt der Wettbewerb als wirtschaftliches Lenkungsinstrument, weil die für die Lenkungsfunktion notwendige »Wirtschaftsgesinnung« fehlt (vgl. Woll, 2000, S. 300).

das in einer Marktwirtschaft dominierende Verfahren zur Lösung des Problems, was produziert werden soll (Bestimmung der Angebotsstruktur), wie produziert werden soll (Wahl der anzuwendenden Verfahren) und für wen produziert werden soll (Zuweisung von Ansprüchen auf das gesamtwirtschaftliche Produktionsergebnis). Im einzelnen beschreiben die gesamtwirtschaftlichen Wettbewerbsfunktionen die dem Wettbewerb in einer Marktwirtschaft zugewiesenen Aufgaben. Funktionsfähiger Wettbewerb wird von der Wettbewerbstheorie als ein dynamischer (d. h. zu einer verbesserten Marktversorgung führender) Prozess verstanden, in dem Unternehmen versuchen, durch das Erbringen einer besseren Leistung zu Lasten ihrer Konkurrenten (Wettbewerber) Nachfrage zu gewinnen und ihre unternehmerischen Ziele zu verwirklichen. Unternehmen, die sich in ihrer Wettbewerbsposition durch Aktionen (Wettbewerbsvorstösse) ihrer Konkurrenten bedroht sehen, müssen auf diese Gefährdung reagieren, indem sie ihre Marktleistung ebenfalls verbessern, um so Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Die Mittel, die ein Unternehmen zur Verbesserung seiner Marktposition einsetzen kann, sind vielfältig. Relevante Aktionsparameter (Wettbewerbsparameter, Wettbewerbsmittel) können Preis, Qualität, Service, Lieferfristen, Sortimentsvielfalt u. a. m. sein. Unternehmer, die durch die erfolgfreiche Einführung von Innovationen neue Märkte schaffen, werden häufig mit Joseph A. Schumpeter als Pionier-Unternehmer (Schumpeter-Unternehmer) bezeichnet. Durch seinen Wettbewerbsvorsprung kann der Pionier-Unternehmer eine zeitlich befristete, durch seine überlegene Leistung begründete und legitimierte Monopolstellung (Schumpeter-Monopol) erlangen und Vorsprungsgewinne (Pionier-Gewinne, Schumpeter\'sche Monopolrente) realisieren. Funktionsfähiger Wettbewerb ist dadurch gekennzeichnet, dass das temporäre Monopol des Pioniers dadurch verloren geht, dass die Innovation des Pioniers von anderen Unternehmen (den Imitatoren) übernommen wird. Durch den Wettbewerbsdruck, der dadurch für das Pionier-Unternehmen entsteht, wird ihm seine Monopolrente genommen. Alle bieten nun das neue, bessere Produkt an, so dass sich als Konsequenz des Wettbewerbs eine verbesserte Konsumentenversorgung ergibt. Wettbewerb wirkt durch die Gewinnchancen, die er eröffnet, und durch die Verlustdrohung, die bei Leistungsschwäche wirksam, wird, als gesellschaftliches Sanktionsverfahren: Das Erbringen marktgerechter Leistungen wird als gesellschaftlich erwünschter Beitrag zur Realisierung des Zieles bestmöglicher Konsumentenversorgung durch Gewinne "belohnt" (positive Sanktion); Unternehmen, deren Angebot den Konsumentenwünschen nicht entspricht, werden mit Verlusten, bei dauerhafter Leistungsschwäche mit dem Zwang zum Marktaustritt "bestraft" (negative Sanktion). In Verbindung mit einem System von sich frei bildenden Marktpreisen gewährleistet Wettbewerb, dass die dezentral formulierten Wirtschaftspläne der einzelnen Produktions-und Verbrauchswirtschaftseinheiten (Unternehmen und Haushalte) aufeinander abgestimmt (koordiniert) werden: Wachsende Nachfrage führt bei zunächst unveränderten Angebotsmengen zu steigenden Preisen; dadurch wird es als Reaktion auf die neu entstandene Situation so lange zur Ausweitung des Angebotes und durch den höheren Preis möglicherweise auch zur Abnahme der Nachfrage kommen, bis Angebot und Nachfrage wieder übereinstimmen (Marktgleichgewicht). Als Vorzüge des marktwirtschaftlichen Anreiz-, Lenkungs- und Kontrollverfahrens Wettbewerb gelten die durch ihn eröffneten. Handlungsspielräume und Wahlmöglichkeiten, die durch ihn bewirkte Innovationsaktivität und Anpassungflexibilität und der durch Wettbewerb ermöglichte Verzicht auf den Einsatz staatlicher Hoheitsgewalt zur Koordination einzelwirtschaftlicher Dispositionen und zur Kontrolle wirtschaftlicher Macht. Um die Eigenschaft des Marktmechanismus, ein anonymes, "entpersonifiziertes" und damit nicht-autoritäres Anreiz-, Lenkungs- und Kontrollsystem darzustellen, zu verdeutlichen, wird er häufig mit Adam Smith als "unsichtbare Hand" ("invisible hand") bezeichnet. Wettbewerb kann nur zustande kommen und Bestand haben, wenn Bedingungen erfüllt sind, die man als Wettbewerbsvoraussetzungen bezeichnet. Zu diesen Wettbewerbsvoraussetzungen gehört auch eine Politik, die den Wettbewerb wirksam davor schützt, durch —Wettbewerbsbeschränkungen aufgehoben oder eingeschränkt zu werden.           Literatur: Berg, H., Wettbewerbspolitik, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirt-. schaftspolitik, Bd. 2, 5. Aufl., München 1992, S. 239 ff. Kirzner, I. M., Wettbewerb und Unternehmertum, Tübingen 1978. Lampe, H.-E., Wettbewerb — Wettbewerbsbeziehungen — Wettbewerbsintensität, Baden-Baden 1979.

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