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Disposition

(engl. disposition) Disposition ist die unternehmerische Anordnung, Entscheidung, Verfügung (disponieren = ordnen, anordnen, entscheiden, einteilen).

Disposition heißt so viel wie Planung, Entwurf, Maßnahme oder Anordnung. Disposition und Entscheidung hängen unmittelbar zusammen. Entscheidungen werden durch Dispositionen vorbereitet; Entscheidungen werden ausgeführt. In der Unternehmensorganisation (Organisation) und hierarchie ist festgelegt, wer zu entscheiden, also zu disponieren hat und für welches Realsystem oder für welchen Teil des Realsystems zu entscheiden ist. Mit Realsystem sind z. B. die betrieblichen und unternehmerischen Funktionsbereiche gemeint, z. B. geht es um Dispositionen im Produktions , Marketing oder Finanzbereich. Der Disposition liegen Entscheidungsregeln, modelle, echnungen, techniken sowie variable, computergestützte Dispositionssysteme (Entscheidungsunterstützungssysteme) zugrunde.

Disposition kann aus zwei verschiedenen Sichtweisen betrachtet werden: die Sicht aus der Faktoreinsatzlehre mit dem dispositiven + Produktionsfaktor, dessen die Elementarfaktoren (ausführende Arbeit, Werkstoffeinsätze, Betriebsmitteleinsätze sowie Einsätze Dritter) im Produktionsprozess bedürfen. Die zweite Sicht stammt aus der Managementlehre (Management). In beiden Fällen werden folgende wichtige Funktionen genannt: Organisation des Betriebsaufbaus und des Prozessablaufes, Planung, Kontrolle mit Durchsetzung und Menschenführung (Führung). Institutionsbezogen kennt der dispositive Faktor nur die Betriebs und Geschäftsleitung. In der Managementlehre werden die verschiedenen hierarchischen Ebenen (Top, Middle und Junior Management) behandelt, auf denen jeweils zugeordnete Dispositionen getätigt werden.

Unter Organisation wird nach Kosiol die integrative Strukturierung von Ganzheiten verstanden. Jedes zielorientierte soziotechnische System besitzt demnach eine Organisation. Wir können auch sagen: »Das System bat eine Organisation«. Die Dispositionsrechnung organisatorischen Strukturregelungen sind dadurch gekennzeichnet, daß sie auf Dauer angelegt sind, wenngleich natürlich situationsbedingte Änderungen nicht auszuschließen sind. Die Improvisation dagegen beschränkt die Strukturierung von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum. Die Disposition schließlich betrifft nur einen Fall; sie umschließt einmalig gültige Strukturierungen.

1. Tätigkeit des Disponenten.
2. Kurzbezeichnung für Gelddisposition(sstelle) in der Bank.
3. Verfügung über ein Konto, einen zugesagten Kredit usw.
4. Auftrag zur unter bestimmter Zielrichtung stehenden Ausrichtung von Depots, Konten, Geldanlagen usw.
5. Allg.: Anweisung.

In der Wirtschaftssoziologie: die organisierte Gesamtheit der Tendenzen eines Individuums, in bestimmter Weise auf einzelne Reizgegebenheiten zu reagieren.

(A)  (in der   Beschaffungslogistik), Festlegung der Mengen und Termine in der   Beschaffungslogistik.

(B)  (in der   Materialwirtschaft) ist die mengenmässige Bereitstellung von Materialen zu den aktuellen Aufträgen unter Berücksichtigung der Terminierung und der Kapazitätslage um die Liefertermine ein­halten zu können.

Unter Disposition versteht man die fallweise Regelung, z.B. Erteilung eines Auftrages, einen bestimmten Vorgang zu erledigen.

Die Steuerung der Erledigung von Geschäftsvorfällen erfolgt durch Geschäftsgangvermerke mit Weisungscharakter.

Siehe auch Materialwirtschaft (mit Literaturangaben).

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