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Geldanlage

Kapitalanlage
Geldanlage kann man auf vielerlei Weise betreiben. Das Geld kann auf ein Sparbuch gelegt, Sparbriefe können gekauft, Aktien oder Anleihen erworben werden. Die Anlageformen unterscheiden sich in ihrer Sicherheit (z. B. Sparbuch: fast bombensicher, d. h. kein Kursverlustrisiko; Aktien: Kursverluste sind möglich); 0 in ihrer Liquidierbarkeit, d. h. wie schnell man seine Geldanlage in Bargeld umwandeln kann. Dies geschieht im Regelfall über sog. Tender. Tender bedeutet vereinfacht: Versteigerungs- bzw. Ausschreibungsverfahren. Zwei Tenderverfahren sind zu unterscheiden: Standardtender (Zeitraum zwischen Tenderankündigung und Bekanntgabe der Zuteilung von Zentralbankgeld: 24 Stunden) und Schnelltender (Zeitraum zwischen Tenderankündigung und Bekanntgabe der Zuteilung von Zentralbankgeld: 1 Stunde). Offenmarktgeschäft 1: Von zentraler Bedeutung für die laufende Geldmarktsteuerung sind die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (Haupttender) in Form regelmäßiger wöchentlicher Standardtender (Zins-und Mengentender) mit jeweils zweiwöchiger Laufzeit. Mit diesen Geschäften will die EZB ihre geldpolitische Grundlinie verdeutlichen. Offenmarktgeschäft 2: Parallel dazu gibt es die längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (Basistender) gewöhnlich: Zinstender mit dreimonatiger Laufzeit und einem monatlichen Rhythmus. Offenmarktgeschäft 3: Eine ergänzende Rolle übernehmen die Feinsteuerungsoperationen. Für sie ist typisch: Abschluss mit einem begrenzten Kreis von Geschäftspartnern; Anwendung des Tenderverfahrens bzw. Direktabschlüsse mit bestimmten Banken; keine standardisierte Laufzeit. Diese Operationen zielen darauf ab, unerwartet auftretende Liquiditätsschwankungen am Markt auszugleichen und zu einer Verstetigung der Zinsbildung beizutragen. Hierzu werden z. B. Käufe wie auch Verkäufe von Wertpapieren durchgeführt. Offenmarktgeschäft 4: Strukturolle Operationen ohne standardisierte Laufzeit werden situationsbedingt und selten durchgeführt, um die strukturelle Liquiditätsposition des Finanzsektors gegenüber der EZB anzupassen. Dies heißt vereinfacht: Wenn Geschäftsbanken keiner Refinanzierung durch die EZB bedürfen, kann die EZB auch den Zins nicht richtig steuern, da sie die Geschäftsbanken nicht beeinflussen kann. Über strukturelle Operationen (z. B.: Verkauf von Schuldverschreibungen) kann die Refinanzierungsabhängigkeit der Banken wiederhergestellt werden. Gruppe 2: Ständige Faszilitäten Zwei Faszilitäten sind zu unterscheiden: Faszilität 1: Spitzenrefinanzierungsfaszilität (die Deutsche Bundesbank benutzt den Begriff Übernachtkredit). Mit einem Tag Laufzeit, also über Nacht (auf Antrag auch während des Tages), wird Liquidität in beantragter Höhe zu einem vorgegebenen Zins gewährt. Aufgrund der quasi unbeschränkten Geldaufnahmemöglichkeit wird dieser Zinssatz eine Obergrenze für den Tagesgeld-Zins markieren. Faszilität 2: Einlagefaszilität. Geschäftsbanken können bei der EZB überschüssige Gelder jeweils über Nacht bis zum Beginn des kommenden Geschäftstags zu einem vorgegebenen Zins anlegen. Wenn Banken also keine bessere Geldverwendung haben, werden sie diese Faszilität nutzen. Der Zinssatz wird eine Untergrenze für Tagesgeld-Zinsen darstellen. Für alle Kreditgeschäfte im Offenmarktbereich, beim übernachtkredit sowie bei Kontoüberziehungen während des Tages müssen die Geschäftsbanken ausreichende Sicherheiten hinterlegen (Verpfändung z. B. von Schuldverschreibungen, die von Emittenten einwandfreier Bonität ausgegeben wurden, oder von Handelswechseln). Die EZB hat mit der Durchführung aller geldpolitischen Geschäfte in Deutschland die Deutsche Bundesbank betraut.


1.1. e. S. Anlegung von erspartem, d. h. dem Konsum entzogenen Geld (Geldkapital) in Objekten des Geldvermögens mit dem Ziel, unter Beachtung von Sicherheit und Liquidität der Anlage einen möglichst hohen Ertrag (Verzinsung, Rendite, Gewinn) zu erzielen; dabei ist das Verhältnis dieser Zielgrössen abhängig von der individuellen subjektiven Risikopräferenz des Geldanlegers. Bei Geldanlagen mit laufendem Ertrag erhält der Anleger meist Gläubiger- oder Eigentümer- bzw. Teilhaberstellung, vor allem bei folgenden Anlageformen: Darlehen, Bankkonten, insb. Sparkonten, festverzinsliche Wertpapiere, Rentenfonds, Bausparverträge, Lebensversicherungsverträge. Eigentümer- bzw. Teilhaberpositionen erhält der Anleger vor allem durch Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, vor allem Aktien, Haus- und Wohnungseigentum, evtl. Immobilienfonds. Geldanlagen ohne laufenden Ertrag sind Edelmetalle, Schmuck, Kunstwerke, Briefmarken, Antiquitäten u. dgl. 2. I. w. S. jedes Anlegen von Geldmitteln in Investitionen aller Art, d.h. Finanzinvestitionen (Geldvermögensbildung) und Realinvestitionen (Sachvermögensbildung). Auch: Kapitalanlage.

Kapitalanlage

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