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Hierarchie

besteht in einer Organisation durch die Über- bzw. Unterordnung von Stellen. Hierarchisch übergeordnete Stellen zeichnen sich dadurch aus, daß sie gegenüber den untergeordneten Stellen ein Befehlsrecht besitzen und eine höhere Sach- und Personalverantwortung haben. J Meist sind sie auch durch ein höheres Entgelt gekennzeichnet.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Ein fest geordnetes System von Unter- und Überordnung z.B. in Unternehmen mit genau festgelegten Kompetenzen und Weisungsrecht von oben nach unten.

In der Wirtschaftssoziologie: [1] ursprünglich Bezeichnung für die Rangordnung der Würdenträger in der christlichen Kirche.

[2] Bezeichnung für verschiedene fest gefügte soziale Rangordnungen und Überbzw. Unterordnungsverhältnisse von unscharfem Gebrauch, meist mit der Konnotation einer pyramidenförmigen Struktur.

[3] Auch soziale H., allgemeine Bezeichnung für die Über- und Unterordnungsverhältnisse von Schichten und Klassen in einer Gesellschaft.

[4] Allgemeine Bezeichnung für die Rangordnung der Weisungsbefugten in einer Organisation oder Verwaltung, oft auch für eine durch Rangordnungen besonders nachhaltig strukturierte Organisation oder Verwaltung.

Aufgrund von Arbeitsteilung und Spezialisierung entstehen in jeder Organisation unterschiedliche Aufgaben, die bei der Stellenbildung auf verschiedene Stellen verteilt werden. Dabei können Stellen zu Gruppen, mehrere Gruppen zu einer Abteilung und mehrere Abteilungen zu einer Hauptabteilung usw. zusammengefasst werden. Das dadurch entstehende Stellengefüge ist hierarchisch strukturiert, da grössere Verantwortungs- und Entscheidungsbereiche (z. B. Abteilungen) kleinere (z. B. Gruppen) umschliessen und diese kleineren Verantwortungsbereiche selbst wiederum aus mehreren kleineren Verantwortungsbereichen ( Stellen) zusammengesetzt sind ( Abteilungsbildung). Ein grösserer Verantwortungsbereich wird nicht einfach durch die Summe seiner Elemente gebildet, sondern enthält zusätzlich noch eine besondere Stelle, eine sog. Instanz, die den jeweiligen Verantwortungsbereich insgesamt repräsentiert und speziell zur Wahrnehmung von Koordinationsaufgaben eingerichtet wird. Damit Instanzen Koordinationsfunktionen wahrnehmen können, werden sie mit Entscheidungs- und Weisungsbefugnissen ausgestattet ( Koordination). Da die Instanzen bei der Abstimmung die jeweilige organisatorische Einheit insgesamt vertreten, tragen sie auch die Verantwortung für den Gesamtbereich. Instanzen haben also das Recht und die Pflicht, für den ihnen zugeordneten Bereich mit anderen Instanzen Entscheidungen über die Abstimmung zwischen ihren Bereichen zu treffen und diese Entscheidungen dann innerhalb ihres jeweiligen Bereichs durchzusetzen. Betont werden muss dabei ausdrücklich, dass es sich um Stellen handelt, die entweder mit einzelnen oder mehreren Personen besetzt sein können. Festzuhalten ist, dass aufgrund von Arbeitsteilung in jeder Organisation Stellen einander über-, unter- und nebengeordnet werden müssen. Daraus ergibt sich notwendigerweise ein hierarchisch strukturiertes, pyramidenförmiges Stellengefüge (Leitungssystem, Zentralisierung). In Abhängigkeit von der Tiefe der Gliederung in einzelne Verantwortungsbereiche, d.h. der Anzahl der Hierarchieebenen, wird diese Pyramide steiler oder flacher. Erst wenn Instanzen auf Dauer mit bestimmten Einzelpersonen besetzt werden (Singularinstanzen auf Dauer), die berechtigt sind, den einzelnen Stelleninhabern innerhalb des Stellenkomplexes Anweisungen (sog. persönliche Weisungen) zu geben und ihre Aufgaben zu beaufsichtigen, entsteht eine Personenhierärchie, in der einzelne Organisationsmitglieder grundsätzlich und dauerhaft Vorgesetztenpositionen und andere Untergebenenpositionen einnehmen. Eine Stellenhierarchie, d.h. eine Rangordnung von Aufgaben, entsteht in jeder Organisation, also sowohl im Industriekonzern als auch in der arbeiterselbstverwalteten Unternehmung (Unternehmenshierarchie). Zu einer Personenhierarchie kommt es jedoch erst durch eine bestimmte Art der Stellenbesetzung, also nicht in jedem Fall; denn die Besetzung der Instanzen kann auch dadurch erfolgen, dass die Gesamtheit der Stelleninhaber innerhalb einer Gruppe oder Abteilung diese Funktionen wahrnimmt (Pluralinstanzen, Teamkoordination). Die Instanzen können auch mit Personen aus dem Kreis der ihr untergeordneten Stelleninhaber auf Zeit besetzt werden (Singularin- stanz auf Zeit), etwa durch eine turnusmässige Rotation bei der Besetzung der Instanz (Rotationsprinzip) oder dadurch, dass der Inhaber der Instanz für eine bestimmte Zeit von den Mitgliedern der jeweiligen Abteilung gewählt wird und die Funktionen der Instanz entweder neben seinen sonstigen Aufgaben wahrnimmt oder für die Dauer dieses Amtes von seinen ursprünglichen Aufgaben entlastet wird. Spezialisierung führt also zwangsläufig zu einer Stellenhierarchie, wobei die konkrete Ausformung dieser Hierarchie, z.B. die Art der Stellenbildung, die Anzahl der einer Instanz unterstellten Stellen ( Leitungsspanne) und, damit verbunden, die Anzahl der Hierarchieebenen allerdings vom Willen der Organisationsgestalter abhängt. Hierarchie kann insofern mit Organisation gleichgesetzt werden; denn alle Organisationen sind hierarchisch gegliedert ( Bürokratie). Sie unterscheiden sich damit grundsätzlich von einem anderen sozialen Beziehungsmuster, dem Markt. Märkte sind im Gegensatz zu Organisationen dezentrale, nicht-hierarchische, soziale Beziehungsnetze ohne Koordinationsinstanzen (Koordination, Herrschaft).            Literatur: Kieser, A./Kubicek, H. Organisation, 2.Aufl., Berlin 1992. Vanberg, V., Markt und Organisation, Tübingen 1982.  

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