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Wiedervereinigung

gemäss Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.8.1990 die Herstellung der Einheit Deutschlands. In der Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland) hatte ein demokratisch gewähltes Parlament am 23.5.1949 das Grundgesetz verabschiedet. In seiner Präambel hiess es: »Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.« Im Herbst 1989 wurden die Forderungen der ostdeutschen Bevölkerung nach Freiheit und Selbstbestimmung nicht nur drängender, sondern auch auf den Straßen sichtbar. Als am 9.11.1989 die Berliner Mauer von der ostdeutschen Bevölkerung überwunden wurde, waren de facto die Grenzen zwischen Ostdeutschland und Westdeutschland beseitigt. Erstmals nach 40 Jahren konnte die ostdeutsche Bevölkerung am 18.3.1990 wieder ein Parlament, die Volkskammer der DDR, frei wählen. Die aus diesen Wahlen hervorgegangene Regierung bezeichnete die Herbeiführung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion als vorrangig. Sie wurde am 1.7.1990 verwirklicht. Mit den Alliierten und im Rahmen der KSZE wurde über die Wiedervereinigung verhandelt. Am 31.8.1990 schlossen die BRD und die DDR einen Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag). Wie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 23 vorgesehen, wurden mit dem Beitritt der DDR zur BRD am 3.10.1990 die neu gegründeten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik. Wirtschaftlich hatten die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion sowie die Wiedervereinigung erhebliche Auswirkungen auf die ostdeutsche Wirtschaft. Die Einführung der Deutschen Mark in Ostdeutschland (deutsch-deutsche Währungsunion) bedeutete für die Handelspartner ostdeutscher Betriebe in Mittel- und Osteuropa Zahlung in konvertierbarer Währung, über die sie nur in geringem Umfang verfügten. Außerdem betrug der Devisenkurs DM/Mark DDR nicht, wie öffentlich von der DDR kundgetan, 1:1, sondern 1:4,4. Die ostdeutschen Betriebe sahen sich also tatsächlich mit der Einführung der DM einer starken -) Aufwertung gegenüber. Ihre Exporte, die allerdings mit dem Zusammenbruch des osteuropäischen Wirtschaftszusammenschlusses (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) ohnehin litten, wurden zusätzlich beeinträchtigt. Die Einfuhren v.a. von hochwertigen Konsumgütern, die die Bevölkerung Ostdeutschlands entbehrt hatten, schnellten empor. Die Leistungsbilanz der erweiterten BRD, die einen hohen Überschuss aufgewiesen hatte, wurde defizitär. Die Betriebe Ostdeutschlands waren mit der Wiedervereinigung dem vollen Wettbewerb inländischer und ausländischer Betriebe ausgesetzt. Einen Schutz der ostdeutschen Betriebe durch Zölle oder andere Handelsrestriktionen gab es nicht mehr, denn Ostdeutschland war mit der Wiedervereinigung auch ein Teil der Europäischen Gemeinschaften geworden, in der weitgehende Freizügigkeit im Wirtschaftsverkehr besteht. Da das Anlagevermögen und die Infrastruktur in Ostdeutschland sich in einem maroden Zustand befanden, war kaum ein Betrieb wettbewerbsfähig. Die wirtschaftlichen Aktivitäten brachen zusammen. Das Einkommensniveau in Ostdeutschland betrug bei der Wiedervereinigung etwa ein Drittel des westdeutschen Einkommensniveaus. Gemessen an der Arbeitsproduktivität war das ostdeutsche Einkommensniveau hoch. In einer Volkswirtschaft lassen sich solche starken Einkommensdifferenzen nicht lange aufrechterhalten. Die Löhne und Gehälter stiegen überproportional an und näherten sich dem westdeutschen Niveau. Damit verloren sie immer mehr den Zusammenhang mit der Produktivität in Ostdeutschland. Die Bemühungen der Treuhandanstalt, Betriebe zu sanieren, wurden durch den raschen Einkommensanstieg in Ostdeutschland erschwert. Es gab daher Meinungen, insbes. wirtschaftswissenschaftlicher Kreise, die die rasche Errichtung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion als einen Nachteil angesehen haben. Sie hätten eine langsamere Gangart zur Wiedervereinigung lieber gesehen. Eine Beibehaltung der Mark der DDR in Ostdeutschland, die man noch hätte abwerten können, hätte die Wettbewerbsfähigkeit der ostdeutschen Betriebe nicht so stark beeinträchtigt. Handelsrestriktionen hätten die Betriebe darüber hinaus vor zu starkem internationalen Wettbewerb abgeschirmt. Die Beibehaltung niedriger Löhne wäre ein Anreiz für westdeutsche und ausländische Investoren gewesen, in Ostdeutschland zu investieren. Man verweist auf Beispiele in Mittel- und Osteuropa, insbes. auf Tschechien und die Slowakei. Solche Hinweise gehen an einem wesentlichen Punkt vorbei: Ostdeutschland war wirtschaftlich nie Ausland. Der Handel zwischen BRD und DDR beruhte auf einem Interzonenhandelsabkommen, war also innerdeutscher Handel. Er wurde auf der Basis einer einheitlichen Währung, der innerdeutschen Rechnungseinheit RE verrechnet. Wenn die ostdeutsche Bevölkerung Mauer und Stacheldraht überwindet und damit auch politisch die Einheit einfordert, dann ist es unmöglich, wirtschaftlich neue Grenzen zu errichten. Solange die DM und die Wirtschaft der BRD nicht nach Ostdeutschland gingen, kamen die Menschen aus Ostdeutschland zur DM und zur Wirtschaft in der BRD. Die demokratisch gewählte Regierung der DDR benötigte Geld. Sie erwartete es von der BRD. Aber mit diesen Mitteln wurde nur die marode Planwirtschaft am Leben erhalten. So war es dringend notwendig, die nicht vorzuenthaltenden Mittel auch zum Anpassungsprozess von der Zentralverwaltungswirtschaft zur Marktwirtschaft zu nutzen. Dazu bedurfte es einer einheitlichen deutschen Regierung. Der Zusammenbruch der ostdeutschen Wirtschaft führte zu hohen Wachstumsverlusten des Sozialprodukts. Das Angebot an Waren und Dienstleistungen aber war durch Einfuhren hoch. Die Arbeitslosigkeit nahm stark zu. Aus einer schon immer vorhandenen versteckten Arbeitslosigkeit wurde eine offene. Die Sanierung der Betriebe verlangte Freisetzungen, und Betriebsstillegungen führten ebenfalls zu höherer Erwerbslosigkeit. Preissteigerungen bei bisher subventionierten Nahrungsmittlen, bei Energie, Fahrgeldern und Mietensteigerungen zogen recht erhebliche Steigerungen des Preisniveaus nach sich. Viele Güter des gehobenen Verbrauchs wurden dagegen billiger. So kam es zunächst zu einem sich selbst verstärkenden Abschwung. Aber bald, ab Frühjahr 1991, wurden wirtschaftliche Kräfte spürbar, die den Zusammenbruch langsam abfingen. Das Handwerk, die Dienstleistungen und die Bauwirtschaft führten schon zur Jahreswende 1991/92 zu einer Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Die Industrie nimmt in erheblichem Umfang Investitionen vor. Aber es bedarf erst einmal einer Periode der Planung, ehe die Investitionen durchgeführt werden, was wiederum Zeit in Anspruch nimmt. Erst dann kann mit Hilfe dieser Investitionen produziert werden. Die ostdeutsche Wirtschaft ist durch den raschen Übergang von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft von starken Fehlentwicklungen betroffen worden. In anderen früher planwirtschaftlich organisierten Volkswirtschaften vollzog sich der wirtschaftliche Zusammenbruch nicht ganz so rasch. Aber er hielt an, während sich in Ostdeutschland die wirtschaftlichen Aktivitäten zu beleben begannen. Die Fehlentwicklungen in den meisten mittel- und osteuropäischen Staaten übertrafen schließlich die in Ostdeutschland. Das wirtschaftliche Zusammenwachsen Ost- und Westdeutschlands muss finanziert werden. Der Finanzierungsaufwand ist beträchtlich. Es gibt Schätzungen, die um einen Betrag von zwei Billionen DM liegen. Das mag realistisch sein. Teilweise glaubt man, dass ein solcher Betrag nicht aufzubringen sei. Das ist nicht zutreffend. In ihm sind v.a. Anlageinvestitionen der Betriebe enthalten, ferner die Infrastrukturinvestitionen und schließlich der öffentliche Verbrauch. Die Vergleichszahl für den Finanzaufwand allein für Anlageinvestitionen in Westdeutschland in dem Fünfjahreszeitraum 1987 bis 1991 beträgt 2,4 Bill. DM. Dieser Betrag konnte reibungslos finanziert werden, weil die westdeutschen Betriebe profitabel sind und den weitaus überwiegenden Teil dieses Aufwands aus eigengebildeten Mitteln finanzieren. Sie benötigen dafür kaum Kredite. So kommt es auch in Ostdeutschland v.a. darauf an, dass die Betriebe wettbewerbsfähig werden und Gewinne erzielen. Infrastrukturinvestitionen haben eine lange Lebensdauer. Sie können langfristig mit Hilfe des Rentenmarktes finanziert werden. Nach der Wiedervereinigung zeigt sich, dass der deutsche Rentenmarkt sehr aufnahmefähig ist. Das Emissionsvolumen nahm erheblich zu, ohne dass es zu wesentlichen Renditesteigerungen kam. Die Ostdeutschland von öffentlichen Haushalten bereitgestellten Mittel für den öffentlichen Verbrauch sollten durch Ausgabenersparnisse an anderen Stellen und durch Steuern, aber weniger durch Kredite aufgebracht werden. Allerdings trägt auch ein Teil dieser Ausgaben investiven Charakter, weil er zur Produktivitätssteigerung ostdeutscher Betriebe beiträgt. Mit der Wiedervereinigung sind die Europäischen Gemeinschaften (EG) um Ostdeutschland größer geworden. Grundsätzlich, von einigen Übergangsregelungen abgesehen, gelten damit alle Bestimmungen der EG auch in Ostdeutschland. Diese Bestimmungen sehen z.B. vor, dass aus Wettbewerbsgründen Beihilfen an Unternehmen nicht gestattet sind. Die Sanierung der ostdeutschen Betriebe aber verlangt weitgehend solche Beihilfen. Die EG-Kommission mußte daher solchen Beihilfen zustimmen, was weitgehend generell geschehen ist. Für sog. sensible Bereiche wie die Stahlindustrie, den Schiffbau, synthetische Fasern, Kraftfahrzeuge und Landwirtschaft behält sich die Kommission Einzelentscheidungen vor. Die mit der Privatisierung der Staatsbetriebe beauftragte Treuhandanstalt konnte z.B. die Werften an der mecklenburgischen Küste erst rechtswirksam verkaufen, nachdem die EG-Kommission zugestimmt hatte. Ihre Zustimmung hat sie an die Auflagen gebunden, die Schiffbaukapazitäten zurückzuführen. Um Ostdeutschland größer geworden ist mit der Wiedervereinigung auch das Gebiet des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT). Begünstigungen in bilateralen Handelsverträgen Ostdeutschlands mit osteuropäischen Volkswirtschaften und Jugoslawien konnten von der BRD nicht weitergegeben werden, wie es entsprechend den GATT-Regeln (Meistbegünstigung) erforderlich gewesen wäre. Eine befristete Ausnahmegenehmigung des GATT zur Gewährleistung bisheriger Handelsvereinbarungen war erforderlich. In der EG besitzen die nationalen Staaten in Fragen des internationalen Handels keine Souveränität mehr. So muss die befristete Ausnahmegenehmigung von der EG-Kommission beantragt werden. Sie wurde vom GATT gewährt. Literatur: Hoffmann, L. (1993). Sinn, G., Sinn, H.-W. (1993)

Verfassungsgebot des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 23. 5. 1949 (Präambel) aufgrund der nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen Spaltung Deutschlands in zwei deutsche Staaten und der Abtrennung der deutschen Ostgebiete (der grösste Teil Pommerns, Schlesiens, Ost-Brandenburg und Ostpreussen, einschliesslich der Stadt Königsberg), die mit dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945 der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltung unterstellt worden waren. Im sog. Deutschlandvertrag von 1952 erklärten die Bundesrepublik und die Drei Westmächte (USA, Grossbritannien, Frankreich), das gemeinsame Ziel ihrer Politik sei "ein wiedervereinigtes Deutschland, das eine freiheitlich-demokratische Verfassung, ähnlich wie die Bundesrepublik, besitzt und das in die europäische Gemeinschaft integriert ist" (Art. 7). Auch in späteren Verträgen, so beim Beitritt Deutschlands zur NATO (1954) und in den römischen EG-Verträgen (1957), wurde der Wiedervereinigungsvorbehalt berücksichtigt. Die Wiedervereinigungspolitik der Bundesrepublik schlug sich zunächst in der Errichtung eines Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen nieder, das 1952 einen "Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands" mit der Aufgabe betraute, die wirtschaftliche Entwicklung Mitteldeutschlands zu untersuchen und ein Sofortprogramm für den Fall der Wiedervereinigung zu erarbeiten. 20 Jahre später begann man jedoch im Rahmen der "neuen" Ostpolitik, sich auf ein zeitlich unbefristetes Nebeneinander der beiden deutschen Staaten einzurichten und eine "Normalisierung" ihrer Beziehungen anzustreben. Mit dem Grundlagenvertrag von 1973 zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde die deutsche Wiedervereinigung für unabsehbare Zeit vertagt; der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands wurde aufgelöst, seine zahlreichen Vorschäge für eine Transformation der DDR-Wirtschaft verschwanden in den Bundesarchiven. Erst die historischen Ereignisse des Jahres 1989 - ausgelöst durch Michail Gorbatschows Politik der Perestrojka und die Aufhebung der Breschnew-Doktrin von der beschränkten Souveränität der sozialistischen Staaten - rückten das Wiedervereinigungsgebot in der Bundesrepublik wieder in den Vordergrund. Unter dem Druck der Massenflucht aus der DDR und der anschwellenden beharrlichen Demonstrationen der Bevölkerung in der DDR kam es am 9. 11. 1989 zur Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze und schliesslich zum Sturz des SED-Regimes. Ein Zehn-Punkte-Plan von Bundeskanzler Helmut Kohl vom 28. 11. 1989 und die Vereinbarung einer Vertragsgemeinschaft mit der neugebildeten Regierung Modrow am 20. 12. 1989 waren der "Startschuss" (Sinn/Sinn) für die weitere Wiedervereinigungspolitik, in deren Verlauf sich die Ereignisse geradezu überstürzten. Den ersten freien Parlamentswahlen in der DDR am 18. 3. 1990 mit dem Sieg der aus drei christlich-demokratischen Parteien bestehenden "Allianz für Deutschland" und der anschliessenden Regierungsbildung des CDU-Vorsitzenden Lothar de Maizi&e folgte bereits zwei Monate später der erste Staatsvertrag zwischen den beiden deutschen Staaten, der Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, der am 1. 7. 1990 in Kraft trat. Nach diesem "ersten bedeutsamen Schritt in Richtung auf die Herstellung der staatlichen Einheit" (Präambel) beschloss die Volkskammer am 23. 8. 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäss Art. 23 des Grundgesetzes. Schon eine Woche später wurde der zweite Staatsvertrag, der "Einigungsvertrag", unterzeichnet. nachdem die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in Verhandlungen mit den beiden deutschen Staaten auf ihre restlichen Besatzungsrechte verzichtet hatten ("2 + 4"-Vertrag vom 12. 9. 1990), trat der Einigungsvertrag am 3. 10. 1990 in Kraft. Aus der bisherigen DDR wurden die fünf neuen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie das um die Ostbezirke erweiterte Berlin. Damit war, wie es seither in der Präambel des Grundgesetzes heisst, die Einheit Deutschlands "vollendet". Der formelle Verzicht auf die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Neisse im "2 + 4"-Vertrag und der Abschluss des Grenzvertrages mit Polen am 14. 11. 1990 waren der Preis für die deutsche Vereinigung, "die eine wirkliche Wiedervereinigung nicht sein konnte und angesichts der deutschen Geschichte wohl auch nicht sein durfte" (Sinn/Sinn).        Literatur: Sinn, G./Sinn, H.-W., Kaltstart. Volkswirtschaftliche Aspekte der deutschen Vereinigung, 3. Aufl., München 1993.

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