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Industrie

Industrie Typisch für ein Unternehmen, das dem Industriebereich angehört – somit auch für die Haselnüsse herstellende Huber AG –, sind folgende Sachverhalte: O Die Fertigung erfolgt unter erheblichem Maschineneinsatz. (Die Haselnüsse werden auf einer vollautomatischen Produktionsstraße gefertigt.) Es ist ein oft beträchtlicher Kapitaleinsatz notwendig. (Die Maschinen der Huber AG haben viel Geld gekostet.) Industriebetriebe sind meist von beachtlicher Größe. (Man kann dies z. B. bei der Huber AG an dem Jahresumsatz von 30 Mio. € ablesen.) Häufig wird für einen anonymen Markt produziert. (Die Schokokuss-Käufer bestellen also nicht höchstpersönlich bei der Huber AG die beliebten Weinbergerereien.) 0 Die Produkte werden in Großserien-oder Massenfertigung hergestellt. (Hubers Haselnüsse werden am Fließband hergestellt.) In hohem Maße wird das arbeitsteilige Prinzip angewandt; die Arbeitskräfte sind jeweils nur mit spezialisierten Tätigkeiten beschäftigt. (Karlchen Huber ist für die Unternehmensziele verantwortlich, Schlaumann für die Buchhaltung, Petersen fährt die „Küsse" aus.) Man produziert für den nationalen und oft auch den internationalen Markt. (Huber exportiert seine Produkte in etliche europäische Länder.) Man kann die Industriebetriebe in folgende große Bereiche gliedern: Bergbau, Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe (Grundstoff-und Produktionsgütergewerbe wie z. B. die Stahlindustrie; Investitionsgütergewerbe wie z. B. der Maschinenbau; Verbrauchsgütergewerbe wie z. B. die Bekleidungsindustrie; Nahrungs- und Genussmittelgewerbe wie z. B. die Hersteller von Süßigkeiten), Baugewerbe (ohne Bauhandwerk).

(engl. industry) Unter Industrie (von lat. industria = Betriebsamkeit, Fleiß) wird im Allgemeinen die gewerbliche Gütererzeugung im fabrikmäßig organisierten Betrieb verstanden. Die Industrie ist aus dem Handwerk hervorgegangen. Mit gewerblicher Gütererzeugung ist jede selbständige, planmäßige und dauerhafte Tätigkeit gemeint, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Die Urproduktion, wie die Erzeugung in der Land und Forstwirtschaft und im Bergbau, wird nicht als industrielle Tätigkeit angesehen. In der Industrie sind Fabriken tätig, also Produktionen mit einer Anzahl von Menschen und Maschinen. Die Produktion geschieht arbeitsteilig, häufig in Massen oder Serien (Massenproduktion, Serienfertigung). Bei der Unterscheidung von Industrie und Handwerk ist im Wesentlichen auf die Gesetzgebung Bezug zu nehmen. Nach § 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie und Handelskammern vom 18.12.1956 haben die Industrie und Handelskammern die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörenden Gewerbebetriebe ihres Bezirkes wahrzunehmen, die gewerbliche Wirtschaft zu fördern und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige und Betriebe zu berücksichtigen, soweit nicht die Zuständigkeit des Handwerks nach der Handwerksordnung vom 17.9.1953 gegeben ist. In der Fassung vom 28.12.1965 ist ein Gewerbebetrieb dann ein Handwerksbetrieb, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe umfasst, das in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführt ist. Eine weitere Anlage verzeichnet handwerksähnliche Betriebe. Es gibt ständig Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Handwerk. Weitere Kennzeichen der Industrie sind neben Menschen und Maschineneinsatz sowie der Interessenvertretung durch die Industrie und Handelskammer der gegenüber dem Handwerk größere Kapitalbedarf (Kapital); die Produktion geschieht meistens für anonyme Käufer; ein umfassendes Vertriebs und Beschaffungssystem, ausgeprägte Funktionstrennung und ein auf Leitungsaufgaben spezialisiertes Management werden als notwendig erachtet.

Mit dem Begriff Industrie läßt sich die Menge sämtlicher Unternehmungen bzw. Betriebe kennzeichnen, in denen sich eine technologische Transformation von Einsatzfaktoren in marktfähige Sachgüter bei räumlicher Konzentration dieser Faktoren, vorherrschender Anwendung maschineller Betriebsmittel und weitgehender Arbeitsteilung vollzieht. Nach der amtlichen Statistik wurde die widerspruchsvoll abgegrenzte »Industrie« (ohne Bauindustrie) in folgende Industriehauptgruppen bzw. Industriegruppen untergliedert: Bergbau Verarbeitende Industrie Grund stoff und Produktionsgüterindustrien Investitionsgüterindustrien Verbrauchsgüterindustrien Nahrungs und Genußmittelindustrien. In Verbindung mit der durch das »Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe« vom6. Nov. 1975 geregelten Reform des Berichtssystems verzichtet die amtliche Statistik seit jüngster Zeit auf eine besondere Industrieberichterstattung und bezieht sich stattdessen einheitlich auf das Produzierende Gewerbe. Hierzu gehören alle Institutionen, »deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Elektrizität, Gas, Fernwärme und Wasser zu erzeugen oder zu gewinnen und zu verteilen, Waren zu gewinnen oder in verschiedener Weise zu be oder verarbeiten, und zwar meist mit dem Ziel, andere Waren herzustellen«. (Systematik der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1979, Statistisches Bundesamt Wiesbaden, S. 39.) Der auch Betriebe des Produzierenden Handwerks einschließende Wirtschaftsbereich »Produzierendes Gewerbe« wird in folgende Teilbereiche bzw. Wirtschaftszweige oder Abteilungen zerlegt: Elektrizitäts, Gas, Fernwärme und Wasserversorgung ( bzw. nur Elektrizitäts und Gasversorgung) Bergbau Verarbeitendes Gewerbe Grund stoff und Produktionsgütergewerbe Investitionsgüter produzierendes Gewerbe Verbrauchsgüter produzierendes Gewerbe Nahrungs und Genußmittelgewerbe Baugewerbe ( bzw. nur Bauhauptgewerbe). Ebenso wie bei der Industrie werden auch für das Produzierende Gewerbe im Rahmen der amtlichen Statistik in unsystematischer Weise nebeneinan der mehrere Einteilungskriterien ver wendet, die zumindest aus betriebs wirtschaftlicher Sicht zu einer wenig aussagefähigen Gliederung führen. Für eine betriebswirtschaftlich rele vante Differenzierung sind Merkmale und Merkmalsausprägungen heran zuziehen, die letztlich unterschiedliche Betriebstypen mit jeweils spezifi schen Planungsproblemen ergeben (vgl. Industriebetriebe, Typologie der).

(lat. industria = Fleiss, Betriebsamkeit) bezeichnet als Teil des Gewerbes die gewerbliche Gütererzeugung, die durch eine hohe Kapitalintensität, arbeitsteilige Gross- bzw. Massenproduktion unter Verwendung moderner Technologien und Produktion für überlokale Märkte charakterisiert ist. Zur Industrie werden gerechnet das verarbeitende Gewerbe (Industrie im engeren Sinne), Bergbau und Energiewirtschaft und die Bauindustrie. Die Industrie grenzt sich vom Handwerk durch dessen höhere Arbeitsintensität, mehr individuell geformte Produktion und eher mittelständische Struktur ab; infolge der Mechanisierung des Handwerks sind die Unterschiede im Zeitablauf geringer geworden. Die verarbeitende Industrie wird gegliedert in Grundstoff- und Produktionsgüterindu- strie, Investitionsgüterindustrie, Verbrauchs- güterindustrie sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie ( Industrieklassifikation). Nach Wirtschaftsstufen wird unterschieden zwischen Konsumgüter- und Investitionsgüterindustrie. Entsprechend dem Faktoreinsatz gliedert sich die Industrie in anlage-, ar- beits- und rohstoffintensive Industriezweige. Von der Anzahl der Erwerbstätigen, den beschäftigten Arbeitnehmern, dem Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt, der Anzahl der Unternehmen und den Investitionen her ist die Industrie der gesamtwirtschaftlich bedeutendste Wirtschaftssektor.         

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