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Treuhandanstalt

Treuhandanstalt Diese Anstalt des öffentlichen Rechts war 1990 im Zuge der deutschen Einigung ins Leben gerufen worden. Ihr wichtigster Auftrag bestand darin, die volkseigenen Betriebe der ehemaligen DDR zu privatisieren. Zum Jahresende 1994 hat sie ihr operatives Geschäft abgeschlossen. Ihre noch nicht erledigten Aufgaben werden seit dem 1. 1. 1995 von verschiedenen Nachfolgegesellschaften wahrgenommen. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) ist u. a. zuständig für das Vertragsmanagement. Dies bedeutet: Ihr obliegt die Überwachung der geschlossenen Treuhandverträge. So hat die BVS z. B. zu prüfen, ob Arbeitsplatz- und Investitionszusagen im Rahmen der Privatisierung eingehalten werden. Die BVS ist ferner verantwortlich für die endgültige Abwicklung der stillgelegten Unternehmen wie auch für die Verwaltung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR. Die Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) verwaltet und verwertet (Verpachtung/Verkauf) die im Eigentum des Bundes stehenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den fünf neuen Ländern, die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt (TLG) das übrige Grundstückseigentum. Die verbliebenen unternehmensbezogenen Aufgaben (Sanierung und dann Verkauf bzw. Abwicklung von Unternehmen der früheren DDR) werden von der Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH (BMGB) wahrgenommen.

rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts zur Privatisierung und Verwertung volkseigenen Vermögens der früheren Deutschen Demokratischen Republik nach den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Die Treuhandanstalt hat die Aufgabe, die Strukturanpassung der Wirtschaft an die Erfordernisse des Marktes zu fördern, indem sie insb. auf die Entwicklung sanierungsfähiger Betriebe zu wettbewerbsfähigen. Unternehmen und deren Privatisierung Einfluss nimmt. Sie soll darauf hinwirken, dass sich durch zweckmässige Entflechtung von Unternehmensstrukturen marktfähige Unternehmen herausbilden und eine effiziente Wirtschaftsstruktur entsteht. Diese Aufgabe löst die Treuhandanstalt, die ihren Sitz in Berlin hat, mit ihren ursprünglich 15 Niederlassungen durch Privatisierung, Sanierung und, sofern erforderlich, Liquidation von Unternehmen aus allen Industriebereichen, dem Handel, der Landwirtschaft, der Urproduktion und dem Bereich kommunaler Versorgungsaufgaben. Unmittelbar nach der Währungsvereinigung vom 1. 7. 1990 sicherte die Treuhandanstalt zunächst durch Liquiditätsbürgschaften die Zahlungsfähigkeit der Betriebe. Der gesamte Bürgschaftsrahmen für Liquiditätskredite betrug zum 31. 3. 1991 ca. 30 Mrd. DM. Massgeblich für die künftige Strukturisierung der Betriebe ist ein Unternehmenskonzept, das die jeweiligen Geschäftsleitungen, meist mit Unterstützung externer Berater mit Branchen- bzw. Sanierungserfahrung zu erarbeiten hatten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Treuhandanstalt dann über die Veräusserung an einen unternehmerisch aktiven, privaten Eigentümer oder über begleitende Massnahmen zur Umstrukturierung und Sanierung. Für die Privatisierung werden eine Vielzahl von Methoden eingesetzt, z. B. öffentli- che Ausschreibungen, Kooperationsborsen und Verkaufsmandate an Finanzinstitute. Ziel ist es vor allem, die Arbeitsplätze langfristig zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen, zum Aufbau eines Mittelstandes in den neuen Bundesländern beizutragen, gleichzeitig aber auch, einen angemessenen Verkaufserlös zu erzielen. Neben Aufwendungen zur Erleichterung der Privatisierung und zur Abwicklung von Unternehmen entstehen der Treuhandanstalt vor allem Kosten durch die Übernahme des Schuldendienstes für gestundete Altkredite. Mit fortschreitender Realisierung der ihr übertragenen Aufgaben muss die Treuhandanstalt auch Hilfen und finanzielle Mittel für die Abwicklung von Sozialplänen (Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung) und die Beseitigung der ökologischen Altlasten zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung ihrer gesetzlichen Aufgaben kann die Treuhandanstalt Kredite aufnehmen und Schuldverschreibungen begeben. Zur Absicherung der Gläubiger hat die Bundesrepublik Deutschland die Anstaltslast übernommen und zugesichert, die Treuhandanstalt für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu halten und sie bei finanziellen Schwierigkeiten in die Lage zu versetzen, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Die Anstalt wird von einem Vorstand und einem Verwaltungsrat geführt. Der Vorstand, der vom Verwaltungsrat berufen wird, leitet und vertritt das Institut im Rechtsverkehr., Der Verwaltungsrat, der von der Bundesregierung eingesetzt wird, überwacht und unterstützt die Geschäftstätigkeit des Vorstandes. Die Rechts- und Fachaufsicht über die Treuhandanstalt obliegt dem Bundesminister der Finanzen, der die Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und den jeweils zuständigen Bundesministern wahrnimmt. Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten der Treuhandanstalt sind im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands (Einigungsvertrag) vom 31. 8. 1990, im Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. 6. 1990 und in der Satzung der Treuhandanstalt vom 18. 7. 1990 geregelt. Ende Juli 1991 waren aus dem Anfangsbestand von mehr als 8000 Unternehmen mit rund 40000 Betriebsstätten rd. 3000 Gesell-- scnatten, betnebe una betnebsstatten bei einem gesamten Verkaufserlös von 11,6 Mrd. DM privatisiert. Dabei blieben rd. 553 000 Arbeitsplätze erhalten. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich zu Investitionen von fast 68 Mrd. DM. Ausserdem wurden 400 Unternehmen, die 1972 enteignet worden waren, ihren ehemaligen Eigentümern zurückgegeben. Daneben wurde die Privatisierung von mehrt als 13 000 Ladenlokalen und Gaststätten, 265 Hotels und Pensionen sowie 53 Gesellschaften des Grosshandels abgeschlossen. Ebenso wurden 3178 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, 178 Hektar aus Forstnebenbetrieben und 240 Liegenschaften veräussert. Der Wirtschaftsplan der Treuhandanstalt für 1991 schloss mit einem Defizit von 20,8 Mrd. DM. Privatisierungserlösen von rd. 16,9 Mrd. DM standen Ausgaben von 37,7 Mrd. DM gegenüber. Ende Juli 1991 beschäftigte die Treuhandanstalt fast 2800 Mitarbeiter. Mitte 1991 erwartete die Treuhandanstalt, dass die Privatisierung der Betriebe ihren Höhepunkt in den Jahren 1991 und 1992 erreichte. Die Sanierung von Betrieben dürfte indessen noch über 1993 hinaus andauern und erhebliche finanzielle Mittel binden.              

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