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Grosshandel

(wholeseller)
1. Als Funktion: wirtschaftliche Tätigkeit des Absatzes von Waren und sonstigen Leistungen an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, Gewerbetreibende (Gewerbe) oder Großverbraucher ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung.
2. Als Institution: Unternehmen, die Großhandelsfunktionen wahrnehmen.

Die Aufgabe, die dem Großhandel in einer arbeitsteilig gegliederten Volkswirtschaft zufällt, ist identisch mit den Handels­funktionen des gesamten Handels; nämlich bestehende Spannungen zwischen Produk­tion und Konsumtion in zeitlicher, räumli­cher, qualitativer und quantitativer Hinsicht auszugleichen. Infolgedessen sind die einzel­nen Großhandelsunternehmungen aufgrund ihrer jeweils spezifischen, nach Distribu­tionsökonomisierung strebenden Leistungs­angebote am gesamtwirtschaftlichen Prozeß der Wertschöpfung beteiligt. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung wird zwischen dem funktionalen Großhandel und dem institutionalen Großhandel unterschie­den. Charakteristisch für den Großhandel im funktionalen Sinne ist die wirtschaftliche Tä­tigkeit der Beschaffung und des Absatzes von Waren an Produzenten, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender, Wiederverkäufer und Großverbraucher sowie der Umschlag von i. d. R. relativ großen Mengen pro Ver­kaufsakt. Demgegenüber steht der institutionale Großhandel, der nur jene marktlichen Transaktionsprozesse erfaßt, welche von solchen Betrieben durchgeführt werden, die sich auf den Großhandel im funktionalen Sinne spezialisiert haben. Durch die Speziali­sierung auf den funktionalen Großhandel determiniert der Handelsbetrieb seine Be­triebsform, welche seine Position in der Dist­ributionskette zwischen Produzenten und Konsumenten kennzeichnet. Innerhalb der Betriebsform „Großhandel“ hat sich eine Vielzahl von Betriebstypen entwickelt. Der Begriff „Betriebstyp“ charakterisiert die Art und Weise, mit der die Handelsbetriebe auf der Großhandelsstufe ihre Distributions­aufgaben im Hinblick auf den Umfang, die Intensität der Funktionenausübung und die Art der Kombination der Betriebsfaktoren menschliche Arbeitskraft, Betriebsmittel und W are wahrnehmen. Die Ausrichtung des Großhandels auf eine Vielzahl von Wirtschaftsbereichen und ein hoher Grad an Dynamik bezüglich der Funktionenwahrnehmung haben zur Folge, dass die Grenzen zwischen den einzelnen Be­triebstypen und teilweise auch zwischen den Wirtschaftsstufen, insb. zwischen Groß- und Einzelhandel, fließend sind. Dieser Tatbestand macht es äußerst problematisch, die Vielfalt von Ausprägungsformen in sol­cher Weise zu klassifizieren, dass ein exaktes, konsistentes und überschneidungsfreies Sy­stem von Betriebstypen des Großhandels entsteht (vgl .Abb.).
Großhandel Seit Beginn der sechziger Jahre hat sich auf dem Großhandelssektor ein enormer Um­schichtungsprozeß vollzogen, der durch Konzentrations-, Kooperations- und Aus­schaltungstendenzen gekennzeichnet ist (vgl. Tab. 1 und 2). Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Der derzeitige und zukünftige Wettbewerb im Großhandel wird durch Großbetriebe und Verbundsysteme determiniert, die sich im Zuge von Fusions- und Expansionsbe­strebungen konstituiert und eine Vielzahl von kleinen und mittleren Betrieben aus der Distributionskette eliminiert haben (Ko­operation im Handel). Während sich die Anzahl solcher Großbe­triebe und Verbundsysteme sowie deren Marktanteile progressiv entwickeln, sind Anzahl und Marktanteile der kleinen und mittleren Großhandelsunternehmungen kontinuierlich rückläufig. Diese Tendenz hat viele Betriebe zu Kooperationen sowohl auf horizontaler Ebene mit anderen Unterneh­mungen des Großhandels als auch vertikal mit Lieferanten und/oder Abnehmern ver­anlaßt, um durch entsprechende Betriebs­größe Okonomisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu rea­lisieren. In der tiefgreifenden Struktur- und Kooperationsdynamik und der Intensivie­rung und Systematisierung von Koopera­tionskonzepten, insb. in der Vertikalisie- rung, liegt jedoch für den Großhandel auch ein erhebliches Gefahrenpotential, aus eini­gen Bereichen der Handelskette ausgeschal­tet zu werden. So haben bereits einige Ver­bundgruppen und filialisierende Unterneh­mungen des Einzelhandels den Großhandel integriert. Weiterhin ist zu beobachten, dass Betriebe des Groß- und Einzelhandels viel­fach die Art und Weise der Funktionenwahr­nehmung assimiliert haben, so z. B. beim Cash&Carry-Großhandel. Durch nicht ausreichende Zugangskontrollen und durch Deckung des privaten Bedarfs der gewerbli­chen Verwender konnte der Cash & Carry- Großhandel nicht unerhebliche Einzelhan­delsumsätze tätigen. Dieser Tatbestand ist denn auch vom Einzel­handel als Wettbewerbsverzerrung kriti­siert worden, worauf die Rechtsprechung juristische Sanktionen verhängte (z.B. Bruttopreisauszeichnung, Toleranzgrenze, Einkaufsausweise), was letztlich zu einem Rückgang bzw. zur gänzlichen Aufgabe der Großhandelsgeschäfte und in einigen Fällen zur Aufnahme von Einzelhandelsaktivitäten führte. Seitens der Industrie ist eine ver­stärkte Übernahme der funktionalen Groß­handelstätigkeit zu konstatieren, so z.B. beim Spezialproduktionsverbindungshan- del (Produktionswarengroßhandel) im Investitionsgüterbereich. Insb. der Streckengroßhandel ist aufgrund seiner Konzen­tration auf die dispositive akquisitorische Distribution von Ausschaltungstendenzen bedroht. Außerdem zeigen sich Ansätze ei­ner vertieften Kooperation von Herstellern und Speditionen, wobei letztere weitgehend klassische Großhandelsfunktionen substi­tuieren. Teilweise wird der Großhandel von der Dispositionsfunktion zurück­gedrängt und fast ausschließlich auf die Logistikfunktion beschränkt, wie z.B. bei einigen Getränkefachgroßhandlungen. In diesem Fall spricht man vom Großhan­delsspediteur. Neben dieser problematischen Entwicklung ist seit einigerZeiteineDiskussiondarüberin Gang geraten, ob es generell noch zweckmä­ßig sei, zwischen Groß- und Einzelhandel zu unterscheiden. Die Befürworter einer sol­chen Trennung führen dabei marketingpoli
Großhandel tische, wettbewerbsrechtliche und mittel­standspolitische Argumente ins Feld. Zum einen sei es für die Großhandelsunterneh­mung von immenser Bedeutung, sich als sol­che zu erkennen zu geben, um damit auf ihr spezifisches, auf einen ausgewählten Kun­denkreis abgestimmtes Leistungsangebot hinzuweisen. Zum anderen erfordern be­stehende rechtliche Restriktionen, wie das Ladenschlußgesetz, das Bau- und Planungs­recht sowie die verschiedenen Verbraucherschutzgesetze, eine klare begriffliche Tren­nung. Schließlich komme gerade dem Cash&Carry- bzw. Selbstbedienungs- Großhandel eine wichtige Versorgungs­funktion insb. der kleinen und mittelständi­schen gewerblichen Abnehmer zu, da diese die verschärften Anforderungen anderer Großhandelsliefersysteme, z. B. im Hinblick auf Mindestabnahmemengen, nicht mehr er­füllen könnten. Die Gegner einer Differen­zierung von Groß- und Einzelhandel führen v. a. den evolutorischen Prozeß der Wettbe­werbswirtschaft an und die damit verbunde­nen Veränderungen in der Infrastruktur. So hätten insb. eine erhöhte Mobilität der Be­völkerung, neue Entwicklungen auf den Sek­toren Transport, Information und Kommu­nikation, ein höherer Standardisierungsgrad von Erzeugnissen, eine verbesserte öffentli­che Information und eine Steigerung der \'Verbundnachfrage erhebliche Konsequen­zen für den gesamten Distributionsbereich, so dass eine strikte Trennung der beiden Han- dclsstufen als ein Relikt aus vergangenen Zei­ten anzusehen sei. Einigkeit herrscht zwi­schen beiden Parteien allerdings darüber, dass -insb. durch den Gesetzgeber-Möglichkei­ten geschaffen werden sollten, die es dem Handel erlauben, sich durch flexible organi­satorische Problemlösungen (Betriebsform, Betriebstyp) an veränderte Marktkonstella­tionen anzupassen, um eine effiziente Ausge­staltung des Distributionssystems zu ge­währleisten. Im übrigen erscheint es auch aus wissenschaftssystematischer Sicht als not­wendig, der unterschiedlichen Funktionen­erfüllungin den Betrieben des Handels durch differente Betriebsformen- und Betriebsty­penbegriffe Rechnung zu tragen. Die veränderten Rahmenbedingungen er­zeugen im Großhandel erheblichen Anpas­sungsdruck, dem die Unternehmungen nur durch flexible und innovative Funktionen­profile im Hinblick auf eine Betriebstypen­diversifikation und insb. durch ein intensives Handelsmarketing begegnen können. Unter Berücksichtigung dieser Konstella­tionen zeichnen sich in der zukünftigen Unternehmungspolitik der Betriebe des Großhandels folgende Tendenzen ab: Die Unternehmungen werden sich zunehmend spezialisieren. Zum einen erfolgt dies in be­zug auf regionale Teilmärkte, z. B. durch Fi- lialisierung, dort, wo es für die Industrie zu aufwendig wäre, selbst Distributionsaufga­ben zu übernehmen. Hier erwachsen dem Großhandel gute Möglichkeiten, sich durch ein geschicktes Regionalmarketing zu profi­lieren. Zum anderen können sich die Betriebe bei der Wahrnehmung ihrer Handelsfunk­tionen intensiver spezialisieren, hier insb. im Kommunikations-, Dispositions- und Logi­stikbereich sowie bei Service- und Bera­tungsleistungen. Durch die zunehmende In­ternationalisierung der Warenströme, nicht zuletzt durch die Öffnung des EG-Binnen- marktes ab 1993, wird dem Großhandel im Außenhandel ein wachsendes Betätigungs­feld prognostiziert. Schließlich eröffnet sich auf dem Sektor neuerer elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme ein erhebliches Chancenpotential, welches sich der Groß­handel in den Bereichen der Sortimentsopti­mierung, Lagerhaltung und - automation, Lieferfähigkeit und -Schnelligkeit (Just- in-time-Anlieferung), Disposition, Distri­bution und Logistik sowie der Kundenak­quisition und -betreuung nutzbar machen und in seine zukünftigen Marketingstrate­gien integrieren kann.

Literatur: Barth, K., Die Durchführbarkeit von Verwendungskontrollen in C&C-Märkten zur Si­cherung eines funktionsgerechten Großhandels, in: Trommsdorff, V. (Hrsg.), Handelsforschung 1986, Heidelberg 1986. Derselbe, Betriebswirt­schaftslehre des Handels, Wiesbaden 1988. Falk, B.; Wolf,Handelsbetriebslehre, 9. Aufl., Lands­berg am Lech 1991. Gröner, H.; Köhler, H., Der Selbstbedienungsgroßhandel zwischen Rechts­zwang und Wettbewerb, München 1986. Tietz, B Binnenhandelspolitik, München 1986.

Unternehmen, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Waren von Herstellern kaufen oder importieren und an den Einzelhandel oder Großverbraucher weiterveräußern. Einerseits konzentriert sich der Einzelhandel und knüpft direkte Kontakte zur Industrie, andererseits entwickeln Hersteller direkte Vertriebswege zum Einzelhandel und zum Endkunden. Somit stehen folgende traditionelle Großhandelsaufgaben in Frage:
- Die Sortimentszusammenstellung aus dem Warenangebot verschiedener Hersteller
- Die Belieferung kleiner Einzelhändler
- Die Beratung der Einzelhandelskunden
- Die Markteinführung neuer Produkte
- Lagerhaltung
- Kreditgewährung an den Einzelhandel
- Warentransport
Der Großhandel entwickelt sich zum Systemdienstleister:
- Er optimiert gemeinsam mit Industrie und Handel die Sortiments- und Warensteuerung (Category Management).
- Er fungiert als Informationsvermittler.
- Er übernimmt die Warenlogistik.
- Vor allem übernimmt er für den Einzelhandel zusätzliche Servicedienstleistungen.
Beispiel Einkaufsverbände. Sie üben speziell für Fachhandelsbranchen, so in der Foto- und Spielwarenbranche, wichtige Großhandelsfunktionen aus.
- Sie übernehmen den zentralen Einkauf und erreichen Konditionen, die mit denen der Handelsketten vergleichbar sind.
- Sie vernetzen ihre Einzelhandelsmitglieder zur Optimierung der Warenlogistik.
- Sie übernehmen für sie strategische und operative Marketingdienstleistungen.
- Sie geben ihren Mitgliedsunternehmen durch einen einheitlichen Auftritt eine Markenstruktur.
- Sie veranstalten Seminare für Führungskräfte und Trainingsmaßnahmen für das Verkaufspersonal am POS.
Beispiel Franchisesysteme: Hier ist der Franchisegeber nicht nur Großhändler, sondern umfassender Dienstleister seiner Franchisenehmer. Ziel ist, den Einzelhändler von allen Aufgaben zu entlasten, die nicht direkt mit seiner Verkaufstätigkeit zusammenhängen.
In manchen Branchen übernimmt der Großhandel im Namen und auf Rechnung seines Einzelhandelskunden auch die Betreuung gewerblicher Endkunden und zwar bis zur Auslieferung der Ware. Im Bereich Werbung unterstützt der Großhandel die lokalen und regionalen Aktivitäten seiner Kunden durch überregionale Werbekampagnen. Er stellt ihnen Material für Mailings und Zeitungsbeilagen zur Verfügung und bietet Vorlagen zur Gestaltung von Anzeigen in Printmedien.

Ein Unternehmen ist nstitutionell gesehen dann dem Großhandel zuzurechnen, wenn es in eigenem Namen Waren kauft und diese ohne wesentliche Veränderung vorwiegend an Weiterverarbeiter, andere Handels Unternehmen, gewerbliche oder behördliche Großverbraucher abgibt. Im funktionellen Sinn werden die Aufgaben des Großhandels auch häufig von Produzenter. oder von Großbetriebsformen des Einzelhandels übernommen. Der Großhandel erfüllt eine wichtig Verbindungsfunktion zwischen den Gründung einzelnen Wirtschaftsstufen und stellt somit eine flexible »Drehscheibe« in einer Volkswirtschaft dar.

Der Begriff Großhandel beinhaltet sowohl funktionelle als auch institutionelle Aspekte. Im funktionellen Sinne wird darunter der Handel unter Kaufleuten, d.h. die wirtschaftliche Tätigkeit des Absatzes von Gütern (Handelswaren) an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter oder gewerbliche Verwender verstanden (Business-to-Business-Handel). Die Güter werden dabei bis auf geringe handelsübliche Manipulationen physisch nicht verändert. Das Schwergewicht der Tätigkeit des Großhandels hat disposüiven Charakter. Es liegt im Bereich der Sortimentsbildung, der Tagerhaltung, der physischen Distribution und der Kreditgewährung.

Großhandel im institutionellen Sinne umfasst alle Betriebe - Großhandelsunternehmen, Großhandelsbetriebe, Großhandlungen -, deren Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist (vgl. Ausschuß für Begriffsdefinitionen aus der Handels- und Absatzwirtschaft, 1995, S. 35).

Als Unterscheidungsmerkmale für Betriebstypen des Großhandels werden häufig die folgenden Kriterien aufgeführt (vgl. Liebmann/Zentes, 2001, S. 361):

Sortimentspolitik (Sortimentsgroßhandel vs. Fach- bzw. Spezialgroßhandel) Warenart (naturnaher vs. konsumnaher Großhandel)

Belieferungsprinzip (Abhol- vs. Zustellgroßhandel)

Marktgebiet (Binnengroßhandel, Außen-(groß)handel, Transithandel, Globalhandel)

rechtliche Organisation (einzelwirtschaftlich vs. genossenschaftlich) Kundenstruktur (Wiederverkäufer, private Großabnehmer, gewerbliche Weiterverarbeiter, gewerbliche Abnehmer) Marktorientierung (Aufkaufgroßhandel vs. Absatzgroßhandel).

1.  im funktioneilen Sinne: die wirtschaftliche Tätigkeit des Umsatzes (Beschaffung und Absatz) von Handelswaren und sonstigen Leistungen an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender oder Grossverbraucher. 2.  im institutioneilen Sinne: jene Institutionen (Grosshandelsunternehmen, Grosshandelsbetriebe, Grosshandlungen), deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschliesslich oder überwiegend dem Grosshandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. Grosshandel wird auch von den Zentralen der Verbundgruppen betrieben.  

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