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Großhandelsbetrieb

(Grosshandelsunternehmung, Grosshandlung), eine Handelsunternehmung, die Waren an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender oder sonstige Institutionen (soweit nicht private Haushalte) absetzt.
Großhandelsbetriebe sind als Handelsbetriebe byw. Dienstleistungsbetriebe. Sie kaufen grundsätzlich in großen Mengen Güter ein und verkaufen sie entweder unverändert oder nur geringfügig be- oder verarbeitet in großen Mengen an Wiederverkäufer ( Einzelhandelsbetriebe),Weiterverarbeiter ( Industriebetriebe, Handwerksbetriebe) oder Großverbraucher (Kantinen, Behörden). Sie haben für einen quantitativen, qualitativen, zeitlichen, räumlichen, informativen und finanziellen Ausgleich zu sorgen. Es werden Betriebe des kollektierenden und distribuierenden Großhandels und des dazwischenliegenden Zentralgroßhandels unterschieden. Der sammelnde, kollektierende Großhandel oder "Aufkaufgroßhandel" ist beschaffungsorientiert. Er bezieht die Güter in kleinen Mengen und setzt sie in großen Mengen ab; er konzentriert sich auf die Suche und Pflege von Beschaffungsbeziehungen. Der verteilende, distribuierende Großhandel oder "Absatzgroßhandel" ist absatzorientiert. Er kauft die Güter in großen Mengen und verkauft sie oft in kleinen Mengen; er konzentriert sich auf die Suche und Pflege von Absatzbeziehungen. Als Unterarten werden der Sortimentsgroßhandel, der für den Einzelhandel Sortimente zusammenstellt, und der Spezialgroßhandel, der sich auf einen Warenkreis oder wenige Warenkreise spezialisiert, unterschieden. Zwischen dem kollektierenden und dem distribuierenden Großhandel ist der Zentralgroßhandel einzuordnen. Er ist sowohl beschaffungs- als auch absatzorientiert und auf den Umsatz großer Mengen ausgerichtet. Der Umschlag der Massengüter erfolgt vor allem an zentralen Orten.

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