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Anstalt des öffentlichen Rechts

Anstalt des öffentlichen Rechts heißt ein Grundtyp hei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie ist eine Verwaltungseinheit (errichtet von einem Träger der öffentlichen Verwaltung). die Verwaltungsaufgaben zu erfüllen hat. Typisch für Anstalten des öffentlichen Rechts, zu denen z. B. die Bundesanstalt für Arbeit und die Rundfunkanstalten gehören, ist folgendes: Sie haben Benutzer. keine Mitglieder wie die Körperschaften.

verselbständigte Verwaltungseinheit. Sie unterscheidet sich von der Körperschaft des öffentlichen Rechts durch das Fehlen eines mitgliedschaftlichen Elements: Eine Anstalt hat keine Mitglieder, sondern Benutzer. Betont wird der instrumenteile Charakter, d.h. die dauerhafte Verfolgung eines bestimmten öffentlichen Zweckes. Beispiele für Anstalten sind auf Bundesebene die Deutsche Bundesbank oder der Deutschlandfunk, auf Landesebene die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und für den Bereich der Kommunen die Krankenhäuser. Bei nichtrechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts, wie z.B. Krankenhäusern, Bibliotheken und Abwasserbeseitigung, besteht ein allgemeines Recht zur Anstaltsbenutzung oder auch ein Benutzerzwang im Rahmen einer besonderen Anstalts- oder Benutzungsordnung.

Rechtsformen, öffentlich-rechtliche.



Rechts- und Organisationsform des öffentlichen Rechts. Voll rechtsfähige Anstalten (juristische Personen des öffentlichen Rechts) sind die Landesbanken, soweit sie nicht Körperschaften sind. Anstalten sind — im Gegensatz zu Körperschaften des öffentlichen Rechts — nicht mitgliedschaftlich organisiert.
Siehe auch: Körperschaft des öffentlichen Rechts

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