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Jahreswirtschaftsbericht

 
   
Bericht der Bundesregierung, der nach dem Stabilitätsgesetz jährlich (i. d. R. im Februar) zu erstellen ist und der eine Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, insbesondere aber auch eine Projektion von für erreichbar erachteten wirtschafts- und finanzpolitischen Zielen für das laufende Jahr beinhaltet.

Er muß nach § 2 StabG von der Bundesregierung jährlich erstellt werden und jeweils im Januar dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt werden. Er enthält eine Stellungnahme der Bundesregierung zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates, eine Erläuterung der im laufenden Jahr angestrebten wirtschaftspolitischen und finanzpolitischen Ziele sowie der dazu geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.

jeweils im Januar jedes Jahres veröffentlichter Bericht der Bundesregierung entsprechend § 2 Stabilitätsgesetz, in dem die Projektionen für die Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aufgelistet sind (Zielprojektion) und die dazu notwendigen wirtschafts-, insb. stabilitätspolitischen Massnahmen erläutert werden. Zugleich nimmt die Bundesregierung zu den Gutachten und Status-quo-Pro- gnosen des Sachverständigenrates Stellung. Der Jahreswirtschaftsbericht und das darauf basierende wirtschaftspolitische Programm werden alljährlich im Deutschen Bundestag erläutert und diskutiert.                                                 
 

 

 

 

 
   

 

 
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