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Amortisation

1. Rückfluss investierter Mittel aus den Erträgen einer getätigten Investition. Eine Investition hat sich dann amortisiert, wenn das Volumen der angesammelten, zurückgeflossenen Erträge den Investitionsbetrag überschritten hat.
2. Ratenweise Tilgung nach einem festgelegten Plan.

Abk. für Absetzung für Abnutzung; steuerrechtlicher Begriff für planmäßige Abschreibung oder Substanzverringerung gem. § 7 EStG.

(engl. amortization) Die Amortisation ist die Bezeichnung für die Tilgung eines a Kredites oder einer Anleihe (Schuldverschreibung) nach einem im Voraus festgelegten Tilgungsplan (Schuldentilgung).

Bezeichnung für die Tilgung eines Kredites oder einer Anleihe nach einem im voraus festgelegten Tilgungsplan (Schuldentilgung).

Eine Investition hat sich amortisiert, wenn die Summe der mit ihr erzielten Zahlungsüberschüsse die Anschaffungs- oder Herstellungskosten überschritten hat. Die Zeit für die Amortisation einer Anlage ist die Amortisationsdauer. Als Amortisation bezeichnet man auch die planmäßige Rückzahlung eines Darlehens.

1. Rentabilität einer Investition, wobei berechnet wird, innerhalb welcher Zeit sich die Investition durch die Erträge, die sie erbringen soll, »bezahlt« macht. Auch Amortisationszeit oder -dauer genannt. 2. Tilgung bzw. Rückzahlung einer Schuld in einem Betrag oder in Raten. 3. Einziehung von GmbH-Anteilen (§ 34 GmbHG). 4. Kraftloserklärung verlorengegangener Schecks oder Wechsel vor dem Amtsgericht (Art. 59 ScheckG, Art. 90 WG).

Eine Investition hat sich amortisiert, wenn die Rückflüsse die Anfangsausgaben der Investition ausgleichen. Die statische Amortisationszeit (Amortisationsrechnung, statische) stellt sich als der Zeitraum dar, in dem das eingesetzte Kapital gerade wieder aus den Kapitalrückflüssen gewonnen werden kann. Sämtliche Rückflußkomponenten, wie Gewinne, Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen finden dabei zunächst für Zwecke der Amortisation Verwendung. Unter dynamischer Amortisationszeit (Amortisationsrechnung, dynamische) ist der Zeitraum zu verstehen, in dem das für ein Investitionsprojekt eingesetzte Kapital zuzüglich einer Verzinsung in Höhe des Kalkulationszinsfußes gerade wieder erwirtschaftet ist. Die Amortisationszeit dient in der Investitionsrechnung als Risikokriterium, das ergänzend zu Wirtschaftlichkeitsrechnungen zur Beurteilung von Investitionsprojekten herangezogen werden kann.

1. Auch: Amortisierung. Tilgung, Schuldentilgung. Planmässige Rückzahlung einer Schuld nach einem im Voraus festgelegten Tilgungsplan, z.B. mit gleich bleibenden Raten oder gleichen Annuitäten. 2.Kraftloserklärung von Urkunden, die z. B. abhanden gekommen sind.
3. Wiedergewinnung der für ein Investitionsobjekt geleisteten Ausgaben (Aufwendungen) durch die damit erwirtschafteten Einnahmen (Erträge) bzw. den Cashflow.
4. Freiwillige oder zwangsweise Einziehung von Aktien oder Geschäftsanteilen von Aktien- bzw. GmbH-Banken zur Kapitalherabsetzung.

Vorhergehender Fachbegriff: Amoroso-Robinson-Relation | Nächster Fachbegriff: Amortisations-Swap



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