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Arbeitsamt

Siehe auch: Bundesanstalt für Arbeit1Arbeitskampf Auseinandersetzung der Tarifvertragsparteien (Tarifpartner) mit dem Ziel, durch Streiks (Instrument der Arbeitnehmer) und/oder -.Aussperrung (Instrument der Arbeitgeber) die andere Seite unter wirtschaftlichen Druck zu setzen, um die eigene Verhandlungsposition zu verbessern.

Bundesanstalt für Arbeit

Arbeitsamt sind die der Bundesanstalt für Ar beit nachgeordneten Behörden. Ihre Aufgaben bestehen in der Durchführung der Arbeitsvermittlung, der Zahlung von Unterstützungsgeldern (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld, Kindergeld, Schlechtwettergeld, Wintergeld, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation mit Übergangsgeld, Leistungen zur produktiven Winterbauförderung), der Berufsberatung und Förderung der beruflichen Bildung, der Unterbringung von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt, der Erteilung von Genehmigungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern, der Erteilung von Genehmigungen von Leiharbeitsverhältnissen. (Vgl. hierzu das »Gesetz über die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung« (AVAVG) vom 1. 10. 1927, insbes. jedoch das »Arbeitsförderungsgesetz« (AFG) vom 1. 7. 1969.)

regional gegliederte unterste Instanz der Bundesanstalt für Arbeit, örtlich zuständig für einen Arbeitsamtsbezirk, der meist mehrere Kreise umfasst. Je nach örtlichen Verhältnissen sind die Arbeitsämter in ihrem Bezirk oft durch mehrere ständig besetzte "Nebenstellen" oder zeitweise besetzte "Aussenstellen" vertreten. Sie sind für fast alle Leistungen nach dem Arbeitsförderungsge- setz zuständig und gegenüber dem Bürger zur Beratung in solchen Angelegenheiten verpflichtet.

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