| Fehlzeiten 
 sind Zeiten, in denen eine renten-versicherungspflichtige Beschäftigung durch Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, Bezug von Schlechtwettergeld oder Schwangerschaft mindestens einen Kalendermonat unterbrochen war. Weiterhin gehören hierzu: Lehrzeit nach dem 16. Lebensjahr, Schulausbildung, abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildung sowie Zusammenfall von Rentenbezugszeit und Zurechnungszeit, wenn nach Rentenwegfall erneut Rente gewährt wird. Ausfallzeiten werden unter bestimmten Voraussetzungen als beitragslose Zeit angerechnet.
 
 Anrechnungszeiten
 
 
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