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Auslandsanleihen

Anleihen, die von ausländischen Emittenten (hierzu gehören auch deutsche Tochterunternehmen, die im Ausland domizilieren) emittiert werden. Entsprechend ihrer Denomination wird zwischen

(a) EUR-Auslandsanleihen (Denomination in EUR, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in EUR) sowie

(b) Währungsanleihen (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in fremder Währung) unterschieden.

sind Anleihen, die ein öffentlicher oder privater Emittent (Emission) im Ausland begibt. Dabei kann es sich um zwei Fälle handeln: 1. DM-Auslandsanleihen, wobei das Ausland DM in der Bundesrepublik aufnimmt und dafür DM-Wertpapiere ausgibt. 2. sogenannte Auslandsbonds, wobei die Bundesrepublik Auslandswährung im Ausland aufnimmt und dafür auf ausländische Währung lautende Wertpapiere ausgibt.

Auslandsanleihen sind Anleihen ausländischer Schuldner, die an einer inländischen Wertpapierbörse gehandelt werden und (bis zur endgültigen Einführung des Euro) in DM notieren.

Auslandsanleihen sind gut geeignet als Depotbeimischung zur Risikostreuung (Portfoliodiversifikation). Da diese Anleihen in Inlandswährung gehandelt werden, besteht unabhängig von der Nationalität des oder der Emittenten kein Währungsrisiko.

Auslandsanleihen werden auch von Schuldnern geringer Bonität begeben, etwa von Drittweltstaaten oder Schwellenländern (Emerging-Market-Fonds, High-Yield-Bonds).

Insbesondere bei international niedrigen Zinssätzen werden hohe Renditen bei der Anlage in Auslandsanleihen nur durch den Kauf risikobehafteter Papiere erzielt. Gerade während Niedrigzinsphasen werden daher oft DM-Auslandsanleihen lateinamerikanischer und osteuropäischer Emittenten gekauft, die ein hohes Bonitätsrisiko haben. Es gilt wie bei High-Yield-Bonds und Fremdwährungsanleihen: Je höher der Zins, desto geringer die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Emittenten, desto größer das Risiko einer Zins- und Rückzahlungsverzögerung und/oder eines Zins- bzw. eines teilweisen oder ganzen Rückzahlungsausfalls und/oder einer Verlängerung der Gesamtlaufzeit der Anleihe zu schlechteren Konditionen. Zinsen aus DM-Auslandsanleihen werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert.

Auslandsanleihe heißt die Anleihe eines Schuldners, die in einem anderen Land als dein Land seines Sitzes ausgegeben wird. Beispiel: Die Republik Venezuela gibt in Deutschland eine Anleihe in Euro aus.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Anleihen eines ausländischen Schuldners an einem inländischen Kapitalmarkt in der Währung dieses Landes.

Wertpapieremission, die aus der Sicht des Emittenten im Ausland und in ausländischer Währung aufgelegt wird.

 Anleihe eines ausländischen Schuldners an einem inländischen Kapitalmarkt in der Wahrung dieses Landes. Die Anleihe wird unter Beachtung der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften sowie sonstigen Usancen dieses Kapitalmarktes über ein inländisches Bankenkonsortium begeben; die Plazierung erfolgt weitgehend im Inland. Im Zuge der Entwicklung des Eurokapitalmarktes sind die Grenzen zwischen Euro- und Ausländsanleihen in den meisten Währungen (z.B. bei D-Mark-Anleihen) nicht mehr klar zu ziehen. Lediglich Schweizer Franken-Anleihen ausländischer Schuldner sind noch immer klassische Ausländsanleihen, während bei US-Dollar und Yen getrennte Märkte für Ausländsanleihen ("Yankee" bzw. "Samurai" Bonds) und Euroanleihen bestehen.                          

Diese werden in einem Land von einem dort nicht ansässigen Unternehmen emittiert. Sie lauten auf die Währung dieses Landes und werden im Wesentlichen an einer dortigen inländischen Börse platziert und gehandelt.
Siehe auch: DM-Auslandsanleihen, Foreign Bonds



Begr. f. Anleihe, die im Inland von einem Ausländer (dazu zählen auch ausländische Tochterunternehmen inländischer Unternehmen) emittiert wird. Dabei kann es sich z. B. um eine Euro-Auslandsanleihe (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in Euro) oder um eine Währungsanleihe (Denomination, Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen in fremder Währung) handeln. Eine A. unterliegt inländischem Recht. Die Platzierung erfolgt überwiegend im Inland. Das Anleihekonsortium besteht i. d. R. aus inländischen Banken und Emissionshäusern. Vgl. Inlandsanleihe, Euro- Anleihe.

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