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Betriebssystem

Nach DIN 44300 versteht man unter einem Betriebssystem die Programme eines digitalen Rechensystems, die zusammen mit den Eigenschaften der Rechenanlage die Grundlage der Betriebstypologie möglichen Betriebsarten des digitalen Rechensystems bilden und insbesondere die Abwicklung von Programmen steuern und überwachen. Die Aufgaben eines Betriebssystems bestehen in der Koordination und Steuerung von Prozessen Betriebsmittelverwaltung Datenverwaltung
d) Kontrolle, Fehlererkennung, Da tensicherung. Meistens wird das Betriebssystem vom Hersteller der EDVAnlage mitgeliefert. Beispiele für Betriebssysteme sind BS2000 (Siemens), DOS (IBM), CP/M (Mikrocomputer). Betriebstypologie Die Auffassung, daß Betriebe nach bestimmten Merkmalen unterschieden und systematisiert werden sollten, kennzeichnet eine Problematik, die insbesondere seit den 30er Jahren bis heute die Betriebswirtschaftslehre beschäftigt. Im einzelnen geht es um die Erfassung und Kategorisierung realer betrieblicher Erscheinungsformen durch Abstraktion und Differenzierung. Dabei werden, methodisch betrachtet, zwei mögliche Vorgehensweisen postuliert: die Klassifikation und die Typologie. Mit der Klassifikation soll aufgrund des mit ihr erhobenen Anspruchs, eine zielgerichtete Gesamtheit von Elementen und deren Beziehungen zu erfassen (ein »System«), eine eindeutige, exakte Zuordnung der Elemente zu Merkmalsklassen erfolgen. Die Typologie wird aufgrund des mit ihr nicht verbundenen Ganzheitsanspruchs lediglich als eine systematisierende Methode bezeichnet, die i. d. R. typische reale 1CX Erscheinungsformen eines Untersuchungsobjektes (Betrieb) in ihren Elementen und deren Beziehungen darzustellen versucht. Im allgemeinen werden dabei mehrere Merkmale herangezogen, deren Merkmalsausprägungen häufig kontinuierlich abgestuft bzw. nicht klar abgegrenzt sind. Die Zahl der Merkmale ist zwar theoretisch unbegrenzt und dementsprechend die Gliederungsmöglichkeiten, in praxi jedoch sollten sie, je nach Untersuchungsziel, auf das »Wesentliche einer Erscheinungsform« eingeschränkt werden. Dieses »typologische Grund muster«, das aus festgelegten (relevanten) Merkmalen und Merkmalsausprägungen besteht, dient als Basis zur Abbildung betrieblicher Erscheinungsformen. In einem weiteren Schritt werden Anwendungserfahrungen eingebracht und durch »Intuition« und »Konstruktion« typische betriebliche Strukturen gebildet. Anhand einer betrieblichen Datenerhebung werden die so »konstruierten« Typen überprüft. Bei einer Bildung einzelner Typen kann man eindimensionale (nur eine Merkmalsausprägung) und mehrdimensionale (mehr als eine Merkmalsausprägung) Typen unterscheiden. Elementartypen (definiert durch die kleinstmögliche Anzahl von Merkmalen bzw. Merkmalsausprägungen) sollen sog. »charakteristische Erscheinungsformen« der Realität erfassen, wobei durch Merkmalsverbindungen (der Elementartypen) sog Verbund und Kombinationstypen entstehen (z. Betriebssystem in der Produktion: Einsatz, Prozeß und Programmtypen). In Literatur und Praxis gibt es zahlreiche Vorschläge für die Gliederung (Typisierung) von Betrieben. Um exemplarisch einige zu nennen: Gliederung nach Wirtschaftsbranchen (z. Betriebssystem Industrie, Handel, Banken, usw.) Gliederung nach Art der erstellten Leistung (z. Betriebssystem Konsumgüter, Dienstleistungen) Gliederung nach der Betriebsgröße (z. Betriebssystem Beschäftigtenzahl, Umsatz, usw.) Gliederung nach dem vorherrschenden Produktionsfaktor (z. Betriebssystem arbeitsintensive, material und anlagenintensive Betriebe). Nach Auffassung der Proponenten der typologischen Methode sei diese geeignet, Betriebe durch die Hervorhebung ihrer charakteristischen Merkmale überschaubar zu machen und zugleich Hilfsmittel für die Bestimmung betriebsindividueller Bedingungen zu sein, um u. a. Betriebsformen, Verfahren, Standorte usw. besser auswählen zu können. Didaktisch gesehen, mag diese Vorgehensweise sicherlich reizvoll sein, jedoch haften ihr gravierende methodologische Mängel an, um einige kurz zu skizzieren: Zusammenstellungen von betrieblichen Merkmalen, die erfahrungsgemäß als relevant betrachtet werden, haben u. a. die Schwäche, daß aufgrund fehlender theoretischer Verknüpfung und damit fehlender Systematik bei der Kennzeichnung verschiedene Begriffsinhalte nicht klar getrennt bzw. bestimmte Merkmale nicht erfaßt werden. Die »theoretische« Entscheidung über die Aufnahme und Gewichtung bestimmter Merkmalsausprägungen führt, je ch Zweck und Zielsetzung, zu verwiedenartiger Gruppierung. Jeder Typusbegriff gestaltet sich somit empirischtheoretisch interpretationsbedürftig, der dann so gesehen, dadurch u. U. überflüssig gemacht wird. Bei der Messung bzw. Skalierung bestimmter »betriebseigener« Attribute treten weitere methodologische Defizite auf, die sich u. a. darauf beziehen, daß, mangels direkter Erfaßbarkeit bestimmter qualitativer Merkmalsausprägungen (vor allem aufgrund fehlender direkter Meßbarkeit), auf Surrogatgrößen zurückgegriffen wird (Problem der indirekten Messung). Beim gegenwärtigen Wissensstand wird es schwierig bzw. unmöglich sein, Qualitätsattribute (z. Betriebssystem eines Produktes) quantitativ zu messen, d. h. zahlenmäßig darzustellen. Überdies werden die Abbildung bzw. die anschließende Vergleichbarkeit bestimmter Merkmale (innerhalb surrer oder fließender Klassengrenzen) durch Messung auf unterschiedlichen Skalenniveaus interpretationsbedürftig. Insgesamt gesehen stellt die Betriebstypologisierung bezüglich des Denk prozesses wie auch des Denkergeb nisses (Ordnung von Merkmalen) eine heuristischdeskriptive Methode dar, die zur Hermeneutik zu zählen ist.

nach DIN 44300 die Programme, die zusammen mit den Eigenschaften einer Rechenanlage die Grundlage der möglichen Betriebsarten eines digitalen Rechensystems bilden und insb. die Abwicklung von Anwendungsprogrammen steuern und überwachen. Die Aufgaben eines Betriebssystems bestehen in der: •   Koordination und Steuerung von Prozessen, •   Verwaltung von Betriebsmitteln, •   Datenverwaltung, •   Kontrolle, Fehlererkennung, Datensicherung. Das Betriebssystem ist im allgemeinen nicht auf einen bestimmten Anwendungsfall zugeschnitten, sondern wird vom Hersteller der EDV-Anlage in allgemeingültiger Form mitgeliefert. Häufig benötigte Teile des Betriebssystems stehen ständig (resident) im Arbeitsspeicher (Hauptspeicher); andere Teile, die seltener gebraucht werden, stehen auf einem externen Speicher (z.B. Magnetplatten), etwa in Form einer Programmbibliothek. Durch das Betriebssystem wird u.a. festgelegt, welche Betriebsarten auf einer Rechenanlage sind. Der Betrieb eines Prozessrechners, eines Universalrechners mit mehreren hundert Dialogteilnehmern oder eines Mikro- computers erfordert jeweils unterschiedliche Betriebssysteme. Beispiele für Betriebssysteme sind BS 2000 (Siemens), DOS, MVS (IBM). UNIX oder MS-DOS für Mikrocomputer.    Betriebssystem   Literatur: Brinch Hansen, P., Betriebssysteme, München 1977. Scbnupp, P., Standard-Betriebssysteme, München, Wien 1988.

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