Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Börsenschluss

Auch: Mindestschluss.
Damit bezeichnet man die Wertpapiermenge, die erreicht sein muss, damit eine Kursnotierung erfolgt. Bei Aktien handelt es sich um die An-
zahl der notwendigen Aktien, z. B. 50 Aktien Für den variablen Handel. Bei Anleihen um den Nominalbetrag, z. B. DM
3. 000,—.

Mindeststückzahl bzw. Mindestnennwert im variablen Handel. Bei 5-EUR-Aktien ist der Mindestschluss 100 Stück, sonst 50 Stück, bei Anleihen 1 Mio. EUR Nennwert.


Vorhergehender Fachbegriff: Börsenschluß | Nächster Fachbegriff: Börsensegment



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Raumwirtschaftstheorie | Angestrebter Marktanteil | FAZ-Performance-Index

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon