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Börsensegment

Ein Börsensegment ist ein Teilmarkt im Wertpapierhandel. Die Frankfurter Wertpapierbörse beispiels­weise ist rechtlich in die Segmente Amtlicher Handel, Geregelter Markt und Freiverkehr gegliedert.

An den deutschen Wertpapierbörsen unterscheidet man verschiedene Börsensegmente: amtlicher Handel (das größte Segment mit besonders strengen Zulassungsvorschriften), geregelter Markt (gesetzlich kontrolliertes Segment als Sprungbrett in den amtlichen Handel), Freiverkehr (nur durch die Börsen überwachtes Segment mit niedriger Zulassungsschwelle) und Neuer Markt (für junge Wachstumsunternehmen, z. B. aus den Branchen Internet, Medien und Telekommunikation).

aufgrund unterschiedlicher Handelsverfahren, Zulassungsbedingungen (Börsenzulas­sung), Geschäftsarten und/oder
Einzelge- schäftsgrößen deutlich abgrenzbare Teil­märkte der Börse, die
mitunter Abteilungscha­rakter haben. Sie sind auf bestimmte Emitten­tengruppen
und/oder Anlegergruppen ausge­richtet und/oder dadurch bedingt, daß von Aktie
zu Aktie sehr unterschiedliche Börsen­umsätze auch unterschiedliche
Handelsverfah­ren bedingen.


Man unterscheidet vertikale und horizon­tale Segmente. Die vertikale
Segmentierung führt zu einer Hierarchie von drei oder vier Börsensegmenten. Das
oberste vertikale Seg­ment dient großen, etablierten Gesellschaften, deren
Aktien sehr hohe Umsätze aufweisen und die aufgrund ihrer Größe bei ihrer Zulas­sung
zur Börse auch aufwendige Anleger- schutzauflagen ohne weiteres erfüllen kön­nen.
Das unterste vertikale Segment, das Grundsegment, soll dagegen jungen, kleinen
und hochriskanten Firmen einen Sekundär­markt eröffnen und damit die
Eigenfinanzie­rung erleichtern. Im Grundsegment verzichten Börsen daher
vielfach auf Zulassungsbedin­gungen und verwenden Handelsverfahren, die
geringen Umsätzen angemessen sind. Mittlere Segmente für Unternehmen, die
zwischen die­sen Extremen liegen, ergänzen die Hierarchie, die Anlegern auch
erste deutliche Anhalts­punkte für die Beurteilung von Anlagen lie­fert.


Während in den USA dank des Wettbe­werbs verschiedener Börsen und
anderer Marktorganisatoren schon lange eine ausge­prägte und vollständige
vertikale Segmentie­rung besteht, ist man in Europa und Japan erst in den 80er
Jahren dazu übergegangen, Grundsegmente auszubauen und zu schaffen (unlisted
securities market, Parallel­markt 2). Die deutschen Börsen weisen vier Segmente
auf: Handel zu fortlaufenden Kur­sen, Handel nur zu Einheitskursen, geregel­ter Markt und Freiverkehr.


Besonders neben dem obersten vertikalen Segment sind horizontale
Marktsegmente an­zutreffen, auf denen die Wertpapiere dieser Hierarchiestufe
ebenfalls gehandelt werden; z.B. bestehen für bestimmte Aktien neben dem
Kassamarkt auch ein Optionsmarkt, ein Nebenmarkt an einer inländischen oder aus­ländischen
Börse sowie spezielle Segmente zur Ausführung kleiner oder sehr großer Auf­träge.
Manche horizontalen Segmente (z.B. der Blockhandel) und die unteren vertikalen
Segmente sind oft außerbörslich organisiert (over-the-counter market), zumal
sich manche Börsen auf bestimmte Segmente spe­zialisieren.                   




(Amtlicher Markt) Börsensegment der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere . Die Börsenzulassung von Wertpapieren zum Amtlichen Handel erfolgt bei bestimmten Wertpapieren kraft Börsenzulassung (§ 41 BörsG). Bei allen übrigen Wertpapieren erfolgt die Zulassung durch die Zulassungsstelle auf Basis der Börsenzulassungs-Verordnung (BörszulV).
Die wesentlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Amtlichen Handel durch die Zulassungsstelle sind:
? Mindestbestandsdauer des Unternehmens vor Einführung: 3 Jahre (§ 3(1) BörszulV);
? Mindestkurswert der einzuführenden Aktien 2,5 Mio. DM (§ 2(1) BörszulV);
? Mindeststreuung des Kapitals im Publikum 25% (§ 9(1) BörszulV).

Dem Zulassungsantrag ist gem. § 13(1) BörszulV ein Prospekt beizufügen, an den gem. § 45 BörsG ggf. eine Haftung geknüpft ist. Auch Wertpapiere, die im Geregelten Markt und im Freiverkehr gehandelt werden, bedürfen einer Zulassung zum Handel. Allerdings sind hier im Vergleich zum amtlichen Handel die Zulassungskriterien nicht so streng. Der Amtliche Handel unterliegt außerdem im Vergleich zu den anderen beiden Börsensegmenten besonders strenger staatlicher Beaufsichtigung. Aus diesen Gründen bildet der Amtliche Handel das erste Börsensegment (1. Markt).Die Bedeutung des Amtlichen Handels im Vergleich zum Geregelten Markt und Freiverkehr zeigt die Tabelle.


Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere 1

Amtlicher Handel Geregelter Markt Freiverkehr Gesamtzahl

Aktien insgesamt 755 194 869 1 818
davon: inländische 522 173 117 812
ausländische 233 21 752 1.006
Festverzinsliche Wertpapiere insgesamt 15.112 6.942 226 22.280
davon: inländische 14.199 6.899 148 21.246
internationale Anleihen 913 43 78 1.034
Optionsscheine insgesamt 402 493 3.680 4.575
davon: inländische 2 339 493 3.511 4.343
ausländische 63 169 232
Gesamtzahl 16.269 7.629 4.775 28.673


Quelle: Deutsche Börse AG, Fact Book.
Anzahl der an deutschen Börsen gehandelten Wertpapiere

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