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Diskontgeschäft

Banken

Bankgeschäfte

Nach § 1 KWG der Ankauf (Diskontierung) von Wechseln und Schecks. In der Praxis ist ein Ankauf von Schecks äusserst selten; er kommt ledigl. noch in einigen Fällen der Einreichung bestimmter Auslandsschecks vor. Ansonsten werden Schecks entweder bei Einreichung dem Kunden »Eingang vorbehalten« gutgeschrieben oder zum Inkasso genommen und der Gegenwert nach Eingang gutgeschrieben. Das Diskontgeschäft der Banken besteht im Wesentlichen im Ankauf noch nicht fälliger Wechsel unter Subtraktion der Zwischenzinsen (Diskont für die Zeit vom Ankaufs- bis zum Fälligkeitstag). Der zu Grunde gelegte Diskontsatz, der die Verzinsung für die Bank darstellt, richtet sich in gewissen Grenzen nach den Zinssätzen der Zentralbank bzw. sonstigen Refinanzierungssätzen aus, jedoch auch nach anderen Kriterien, etwa der Bonität der Wechselverpflichteten, Rediskontierbarkeit, Geschäftsbeziehungen mit dem Wechseleinreicher u. a.

mitunter nur noch schwer abgrenzbare Betriebsform des stationären Einzel­handels (vgl. Fabrikladen, Off-Price- Stores), die jedoch nach allgemeinem Ver­ständnis ein enges, auf raschen Umschlag ausgerichtetes Warensortiment unter weit­gehendem Verzicht auf Kundendienstlei­stungen zu vergleichsweise niedrigen Preisen anbietet. Das Diskontgeschäft - bei qualifi­zierter Spezialisierung im Warenangebot (namentlich im Non-Food-Bereich) häufig auch als „Fachdiscounter“ bezeichnet - hat seine weiteste Verbreitung im Lebensmittel­einzelhandel gefunden, was zugleich erklä­ren mag, weshalb sich die berichtenden Insti­tute der Marketing- und Handelspraxis im Rahmen ihrer Erhebungen fast ausschließ­lich am Typ des Lebensmittelanbieters orientieren (vgl. die Discountmärkte bei C. Nielsen, Frankfurt, und die „Discoun­ter“ bei dem Deutschen Handelsinstitut, Köln, bzw. bei der GfK-Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung, Nürnberg, letztere jedoch mit einer oberen Verkaufsflächenbegrenzung von
1. 000 qm): Danach gehören die Diskontgeschäfte zu je­nen Einzelhandels typen, die ihre Stellung im Branchenmarkt nach Anzahl und Umsatz systematisch auszubauen vermochten; Ent­sprechendes wird auch für die Zukunft er­wartet (vgl. Tab. 1 und Tab. 2 sowie SB- Laden, Tab. 2 und Tab. 3). Gleichwohl verbirgt dieser Befund, dass sie dabei ihr Leistungsprofil verändert haben (und weiterhin verändern werden): Die Er­höhung der Artikelzahl, die Aufnahme von Warengruppen, die bislang als nicht dis­countfähig galten, wie insb. Frischwaren bei teilweiser Umstellung des Verkaufsprinzips auf Bedienung sowie die Ausdehnung der Verkaufsflächen sind hierfür ebenso kenn­zeichnend wie die Etablierung des neuen Typs Großdiscounter, der seine Wettbe­werbskraft unter Beibehaltung des klassi­schen Discountprinzips (umschlagsstarke Artikel, Dauerniedrigpreise) im wesentli­chen über eine grundsätzlich erweiterte Angebotskapazität nach Sortiment (2.500
Diskontgeschäft und Einzelhandel, 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1983, S. 734-751. 10 Artikel) und Verkaufsfläche (700qm) entfalten soll, wenn auch vor dem Hintergrund einer artikelgenauen und kurz­fristig wirksamen Sortimentssteuerung auf der Basis Scanner- bzw. computergestützter W arenwirtschaftssysteme. Diskontge­schäfte rücken damit zwangsläufig in die Nä­he bereits praktizierter Angebotskonzepte (vgl. Supermarkt, Verbrauchermarkt, SB-Center, Fachmarkt), was wiederum nicht nur die Markt- und Wettbewerbsver­hältnisse im Lebensmitteleinzelhandel insge­samt verändern dürfte, sondern auch die hiervon unmittelbar betroffenen Handels­unternehmen zum Uberdenken ihrer künfti­gen Profilierungschancen und zu einer entsprechend strategisch fundierten Neu­positionierung ihres betrieblichen Erschei­nungsbildes zwingt.     

Literatur:  Bielefeld, L., Der Großdiscounter im LEH, in: Lebensmittel-Zeitung, 39. Jg., Nr. 41 (1987), S. 155-159. Sichan, ]., Discounter-Stufe zwei hat gezündet, in: Lebensmittel-Zeitung, 39. Jg., Nr. 10/1987, S. F4-F7. Tietz, B., Konsument

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